Entfall der Spekulationssteuern nach dem Kauf von den eigenen Eltern?
Hallo zusammen,
folgende Frage meine Eltern haben im Jahre 2000 eine Eigentumswohnung erworben. Diese habe ich im Jahre 2015 von meinen Eltern abgekauft und Vermietet. Ich überlege nun die Wohnung mit gewinn zu verkaufen. Würde in diesem fall die Spekulationssteuer enfallen?
2 Antworten
Kauf ist Kauf, egal von wem. Die Spekulationsfrist ist noch nicht abgelaufen.
Die Differenz zwischen Verkaufspreis einerseits und Kaufpreis abzüglich der im Zuge der Ermittlzng der Einkünfte aus Vermietung angesetzten Abschreibung andererseits, abzüglich im Rahmen des Verkaufs anfallenderKosten entspricht den steuerpflichtigen Einkünften aus privatem Veräußerungsgeschäft, § 23 EStG.
Gestaltung ist hier nur hinsichtlich des Verkaufszeitpunkts oder der Entgeltlichkeit der Anschaffung möglich - da hier gekauft wurde, fällt letzteres weg.
Nur im Rechnung bin ich nicht ganz so gut. Die Eltern hatten das Grundstück ja mehr als 10 Jahre.
Du wirst hier sicher gleich aufgeklärt dass es keine Spekulationssteuer gibt.
Aber ein Gewinn beim Verkauf dürfte der Einkommenssteuer unterliegen falls sie nicht selbst bewohnt wird. Nur bei einer Schenkung an dich wäre das ursprüngliche Kaufdatum an dem deine Eltern die ETW gekauft haben als Haltezeitraum relevant.
Vielen Dank für deine Antwort.
Wohnung ist vermietet. Aber 100% sicher sind Sie sich nicht? Weil Sie schreiben „dürfte“. Das mit der Schenkung habe ich auch rausfinden können aber konkret für meinen Fall finde ich leider nichts.
Aus meiner Sicht ist das relativ eindeutig. Aber ich bin kein Steuerberater und darf/kann hier keine definitiven und verbindlichen Aussagen treffen. Je nach Höhe des erwarteten Gewinns lohnt sich vlt eine professionelle Beratung. Gestaltungsmöglichkeiten gibt es ja immer ein paar.
Das ist natürlich schade:/
Zu erwartender Gewinn sind ca. 100000€. Haben Sie eventuell Quellen zu den Gestaltungsmöglichkeiten wo ich mich im voraus schlau machen könnte.
Und auch bei den Eltern war die Haltefrist nicht abgelaufen.
Es wäre gescheiter gewesen, wenn die Eltern das Grundstück geschenkt hätten. Das Geld aus dem Kauf geht ja - soweit nicht verbraucht - ohnehin mal auf den Sohn über.