eltern schließen arbeitsvertrag auf namen des 16 J kindes ohne dessen einwilligung ab IST ES RECHTENS?

4 Antworten

Hallo udiidkfa,

wenn der minderjährige Jugendliche das nicht möchte, dürfen seine Eltern ihn nicht zwingen einen bestimmten Beruf auszuüben oder bei einem bestimmten Arbeitgeber zu arbeiten. Die freie Berufswahl gilt auch für Minderjährige.

Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
Art 12 
(1) Alle Deutschen haben das Recht, Beruf, Arbeitsplatz und Ausbildungsstätte frei zu wählen. Die Berufsausübung kann durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes geregelt werden.
(2) Niemand darf zu einer bestimmten Arbeit gezwungen werden, außer im Rahmen einer herkömmlichen allgemeinen, für alle gleichen öffentlichen Dienstleistungspflicht.
(3) Zwangsarbeit ist nur bei einer gerichtlich angeordneten Freiheitsentziehung zulässig.

https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_12.html

Der Jugendliche braucht also den Arbeitsvertrag, den seine Eltern für ihn abgeschlossen haben, nicht zu erfüllen (er kann sich weigern dort zu arbeiten).

Anders wäre es bei Hausarbeit oder Arbeiten im elterlichen Betrieb. Das dürften Eltern (in einem gewissen Ramen) von ihrem Kind verlangen.

VG Emelina

Art. 12, Abs. 1 GG. Das Recht auf freie Berufswahl. Außerdem im GG das Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit. Das Grundgesetz ist für alle Bewohner Deutschlands verpflichtend.

Tiiii  10.01.2024, 16:51

Oh... Grundsätze des GG: das sind Abwehrrechte der Menschen oder Bürger gegenüber dem Staat. Nicht gegenüber der Eltern...

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udiidkfa 
Fragesteller
 10.01.2024, 16:53

na ja . Mein Kumpel soll auf Festen singen und Gitarre spielen . Seine Eltern haben bei so einer Agentur für Iihn weil er noch nicht 18 ist unterschrieben . er wuste nichs davon

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Das Kind will aber nicht bei diesem Arbeitgeber arbeiten

Also kann es diese Arbeit auch problemlos verweigern. Hinzu käme, dass von einem Minderjährigen neben seiner Ausbildung keine Nebentätigkeit ( außer Unterstützung / nach § 1619 BGB Dienstleistungen in Haus und Geschäft ) verlangt werden kann.

Problemstellung ist, wie andere Antworter erkannt haben, dass es freie Berufswahl gibt. Ein Grundrecht.

Dazu kommt aber die eingeschränkte Geschäftsfähigkeit bei einem 16jährigen, weshalb die Eltern den Ausbildungs- oder Arbeitsvertrag mitunterschreiben müssen.

Um Dich zu wehren, müsstest Du das Jugendamt bemühen, denn die werden Dir helfen, dass Du den Beruf ergreifen darfst, den Du willst.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Dr.iur./Steuerberaterprüfung