Arbeitgeber will neuen Arbeitsvertrag sehen?

2 Antworten

endet voraussichtlich am 31.07,

Dein Ausbildungsverhältnis endet mit der Bekanntgabe der Noten. Also vermutlich bereits mit dem 23. 6. d.J.

Solltest Du diese Prüfungen nicht bestehen, so hast Du Anspruch auf Verlängerung Deines Ausbildungsvertrages , zwecks Zweitsversuchs.

Ich habe mich darüber informiert und ein Aufhebungsvertrag würde Sinn machen.

Aufhebungsvertrag ??? .... weshalb / wozu sollte ein solcher gut sein?

Meine Ausbilderin und mein Arbeitgeber würden aber gerne den Arbeitsvertrag meiner neuen Arbeit sehen.

Ein solcher Anspruch besteht keinesfalls.


Enthält der Entwurf Deinen neuen Arbeitsvertrages einen Vorbehalt für den Fall, dass Du bis zum 01. Juli Deine Ausbildung noch nicht abgeschlossen hast?

Wenn nicht, könntest Du mit dem neuen Arbeitsvertrag Dich in eine schwierige Situation bringen, wenn - was wir alle nicht erwarten, was aber trotzdem passieren könnte - Du Deine Ausbildung prüfungsbedingt nicht bis zum 30.06. abschließen kannst. Ein solches Ereignis könnte eintreten z. B. bei Nichtbestehen der Prüfung und bei Krankheit. Dein neuer Arbeitgeber könnte Dir wegen Nichtantritts am 01.07. fristlos kündigen.

Diskutiere bitte dieses Dilemma mit Deinem potentiellen, neuen Arbeitgeber. Und wünsche nicht nur diesen Vorbehalt, sondern auch den Arbeitsvertragsbeginn ab 01.08. Nur dann kommst Du sicher aus der Nummer wieder raus, wenn der Abschluss nicht rechtzeitig erfolgen kann.