Einzug in temporäre Bedarfsgemeinschft- trotzdem Probejahr?

1 Antwort

Solange es nicht das gemeinsame Kind ist, müssten die gängigen Regeln zur Einstehensgemeinschaft (Probejahr) auch für Euch gelten, egal wieviele Deiner Kinder bei Dir dauerhaft oder temporär leben.