Erbschaft meiner Tochter, ich beziehe hartz 4

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Größere Geldgeschenke sind Einkommen

Hartz-IV-Empfänger müssen sich größere Geldgeschenke als Einkommen anrechnen lassen. Lediglich 10 Euro pro Monat haben keine Auswirkungen auf die Zahlungen des Staates. Kinder dürfen allerdings unter besonderen Umständen mehr Geld geschenkt bekommen. So dürfen Kinder von Hartz-IV-Empfängern zu Kommunion, Firmung, Konfirmation und Jugendweihe bis zu 3100 Euro im Jahr behalten. Das entschied das Bundessozialgericht (Az.: B 14 AS 74/10 R).

cyracus  03.11.2012, 05:47

Hier

http://www.kostenlose-urteile.de/BSG_B-14-AS-7410-R_Hartz-IV-Geldgeschenke-der-Grossmutter-muessen-nicht-als-Einkommen-beruecksichtigt-werden.news12168.htm

beginnt es mit: "Eine Mutter und ihre Kinder, die so genannte Hartz IV-Leistungen beziehen ..."

Die Tochter bezieht aber keine Hartz IV-Leistungen ...

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