Anzeige vom Jobcenter wegen Leistungsbetrug ohne Aufklärung?

2 Antworten

Ich würde eher auf einen Nachbarn tippen, der euch euer Liebesglück nicht gönnt und euch regelmässig beim Amt anzeigt und dann muss das Amt reagieren und euch entsprechend befragen.

Dein Freund darf tatsächlich nur wenige Nächte im Monat bei dir übernachten, sonst geltet ihr als BG und sein Geld kann angerechnet werden. Wieviel das genau sind, müsst ihr beim Amt abfragen.

Du darfst theoretisch auch nicht bei Ihm übernachten, denn das kann dir als Ortsabwesenheit angekreidet werden.

Du schreibst einfach zurück, dass Dein Freund gelegentlich mal bei Dir übernachtet aber sonst eine eigene Wohnung hat und auch in seiner eigenen Wohnung gemeldet ist. Das ist auch alles korrekt und Du hast keinen Fehler gemacht. Das Amt darf Dir nicht vorschreiben, wer bei Dir übernachtet und wer nicht. Nur wenn er bei Dir einzieht, musst Du das angeben.

Du kannst ihn noch bitten, offen zu legen, wer Dich dauernd anschwärzt.

Irgend wann wird der Sachbearbeiter aufgeben. Ich denke, er will nur seine Arbeit machen. Und wenn er eine "Anzeige" bekommt, muss er halt was machen.