Einmalige Einzahlung in Ausländische Rentenversicherung absätzbar als Altersvorsorge ?

1 Antwort

Die Beiträge, die ein deutscher Arbeitgeber für einen Mitarbeiter an eine ausländische gesetzliche Rentenversicherung zahlt, kann dieser als Sonderausgaben abziehen.

http://www.steuerrat24.de/data/alters/gesetzlicherente.htm

Ausserdem hat die Türkei mit DEutschland ein Rentenversicherungeabkommen.

Das Problem ist hier aber, die Zahlung erfolgte in 2006. Alle Beträge sind nur in dem Jahr abzugsfähig in dem sie geleistet wurden, also die Beiträge die 2006 gezahlt wurden, auch nur in 2006.

Es muss also geprüft werden, ob die Einkommensteuerveranlagung für 2006 schon rechtskräftig ist, oder nicht.

In 2008 sehe ich keine Chance.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986