Wie ist das eigentlich als Hausfrau mit der Rentenversicherung?

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Zunächst würde sie durch Kindereziehungszeiten und voreheliche Ausbildungs- und Beruftstätigkeit eigene Rentenanwartschaft erwerben - die wäre aber sehr gering.

Verheiratet, gilt dasselbe Versorgungsprinzip weiter: Die Altersruherente des Vollerwerbstätigen Ehemannes wäre wie sein Arbeitseinkommen eben für beide.

Verwitwet, erwirbt sie Wintwentrente.

Geschieden, wären die auf die Ehezeit erworbenen Rentenansprüche des Mannes, auch aus betrieblichen oder privaten Rentenversorgungen während der Ehezeit geteilt, der Mann müßte also Rentenpunkte bzw. Anwartschaften auf ihr Konto übertragen.

G imager761