Anspruch auf EM-Rente en weniger als 15 Std. wöchentlich arbeitsfähig?

4 Antworten

Hallo !

Das das Jobcenter Leistungen ablehnt ist normal. Gegen den ablehnungsbescheid kannst du in Widerspruch gehen.

Nur weil du EU-Rente beantragt hast ist das Jobcenter nicht befreit von der Pflicht der Zahlung.

Erst muß die Rente entschieden sein. Wenn du immer noch 15 Stunden in der woche tätig sein kannst das sind rund 3 Stunden pro Tag hast du auch Anspruch auf Leistungen.

Wenn der widerspruch keine abhilfe schafft dann würde ich einen Anwalt für Sozialrecht hinzuziehen. Den die Entscheidung der RV kann noch dauern.

Liebe Grüße

Ich denke ja bzw. Rente, denn es lautet ja demnach weniger als 3 std. Arbeitsfähig. Du kannst keine 3 std. Täglich arbeiten, daher die Absage vom Jobcenter.

Gebe nochmal info hier, wie es ausgegangen ist.

Viel Glück

In dieser Reihenfolge hatte ich das noch nie, das ist schon ungewöhnlich.

Theoretisch könnte es zur Bewilligung der EM-Rente noch an den versicherungsrechtlichen Voraussetzungen mangeln (Wartezeit und Beitragszahlungen in den letzten 5 Jahren). Aber dann hätte die RV vermutlich nicht begutachtet. Ich würde bei der RV telefonisch nachfragen.

Falls zu befürchten ist, dass die EM-Rente nur gering ausfällt, solltest Du einen Sozialhilfeantrag stellen, vielleicht erst einmal formlos.