Einkommensteuererklärung angestellten Tätigkeit dann Selbständig?

3 Antworten

Die Steuererklärung gibt man immer für ein volles Jahr ab!!! 😜😁😎

Die Einkommensteeurerklärung ist eine Jahreserklärung und umfasst alle Einkünfte des Jahres.

Die Angestelltentätigkeit geht über die Anlage "N" in die Einkommensteuererklärung ein.

Die selbständige Tätigkeit über die Anlage EÜR und die Anlage G, wenn es ein Gewerbe ist, oder S wenn es ein freier Beruf ist.

Die Lohnsteuer aus der Angestelltentätigkeit wird als Vorauszahlung auf die Steuerschuld angerechnet.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986

Hättest du die Selbständigkeit früher angemeldet, dann hättest du jede Menge KV + PV sparen können.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung