Einkommensteuererklärung angestellten Tätigkeit dann Selbständig?
Hallo zusammen
Meine Angestellte Tätigkeit endet Ende Juni und ab 1.Juli fange ich mit Selbständigkeit an. Muss man später bei dir Einkommensteuererklärung auch die Zeiten für die angestellten Tätigkeit eintragen oder nur die Selbstständige Tätigkeit.
3 Antworten
Die Steuererklärung gibt man immer für ein volles Jahr ab!!! 😜😁😎
Die Einkommensteeurerklärung ist eine Jahreserklärung und umfasst alle Einkünfte des Jahres.
Die Angestelltentätigkeit geht über die Anlage "N" in die Einkommensteuererklärung ein.
Die selbständige Tätigkeit über die Anlage EÜR und die Anlage G, wenn es ein Gewerbe ist, oder S wenn es ein freier Beruf ist.
Die Lohnsteuer aus der Angestelltentätigkeit wird als Vorauszahlung auf die Steuerschuld angerechnet.
Hättest du die Selbständigkeit früher angemeldet, dann hättest du jede Menge KV + PV sparen können.