Eingetragenes Wohnrecht der Mutter
Meine Mutter hat ein eingetragenes Wohnrecht in unserem Haus in der 1.Etage (45qm) Was passiert wenn meine 89jähr.Mutter ins Pflegeheim kommt? Welche Forderungen kann das Sozialamt stellen? Werden auch Forderungen an meine Schwester gestellt?
1 Antwort
das Sozialamt wird voraussichtlich die Einkünfte der Kinder prüfen, normalerweise jedoch keine Zahlungspflicht feststellen. Was die Verwertung des Wohnrechtes angeht: 1. Vermieten, um die Kaltmiete zur Pflege heranzuziehen oder Sie als Hausbesitzer zahlen die ortsübliche Kaltmiete mon. an Ihre Mutter, ohne zu vermieten. 2. Das Wohnrecht kann auch durch Einmalzahlung oder auf Rentenbasis abgekauft werden, wenn mit der Rückkehr der Mutter in die Wohnung nicht zu rechnen ist. Zum Wert hilft ein Notar weiter. Wird das Wohnrecht in Geld gewandelt, entfällt auch die Eintragung des Wohnrechtes auf Ihrem Haus im Grundbuch