...notarielle Schuldurkunde würde mir dazu einfallen. Dabei kann die Rückzahlung entsprechend festgelegt werden....
...nach meiner Meinung haben die Erben noch einen sogen. Pflichtteilergänzungsanspruch gegen die beschenkte Einrichtung. Diese muss aufgefordert werden, die Schenkung offenzulegen, um den Wert des Pflichtteilsergänzungsanspruches zu ermitteln. Die beschenkte Einrichtung muss diesen dann bezahlen, weil die Schenkung kurz vor dem Tod des schenkenden erfolgte....
...der/die Erben treten an die Stelle des verstorbenen Schuldners. Ist der Nachlass überschuldet, können die Erben beim Amtsgericht/Nachlassgericht das Erbe ausschlagen und haben dann mit den Gläubigern nichts mehr zu tun...
...auf jeden Fall von jedem Mietbewerber die SCHUFA-Eigenauskunft und Einkommensnachweise fordern, bevor ein Mietvertrag abgeschlossen wird.
Wichtig: Nicht von guter Kleidung, seriösem Auftreten, Fahrzeug usw. blenden lassen !!
Evtl. "Mietvergangenheit" recherchieren.....
Kaution in Bar in einer Summe verlangen. Wer das vor Mietvertrag bezahlt, scheint solvent...
...das kommt auf die Art des Kredites und die Sicherheit an. Bei einem Immobilienkredit kann die Tilgungsaussetzung helfen. Da hilft ein Blick in den Darlehensvertrag.
Bei einem ungesicherten (evtl. Lohnabtretung) Kredit für ein Fahrzeug, das es schon nicht mehr gibt, dürfte das schwierig sein. Aufpassen: wenn im Darlehensvertrag eine pauschale Lohn-/Gehaltsabtretung enthalten ist, könnte die Bank auch Lohn-/Gehalt beim Arbeitgeber pfänden....
...Mietnomaden sind Berufsschuldner und wissen genau, was und wie sie sich anstellen müssen, um zu ihrem Ziel zu kommen. Ein Vermieter ist in der Regel "nur" einmal von einem Mietnomaden betroffen. Weil es sich meist um private Vermieter handelt, reicht ein "Totalschaden" aus, den Vermieter zu ruinieren.
um SCHUFA-Eintragungen zu verhindern, meldet sich der Mietnomade beim Einwohnermeldeamt nicht ab/an. Damit ist die Zustellung von Mahnbescheiden oder anderen gerichtlichen Schriftstücken nicht möglich. Sobald wieder eine Zustellung an aktueller Adresse erfolgt, zieht der Mietnomade wieder um....
eine "saubere" Weste gibt es auch bei Verwendung einer anderen Identität, solange das nicht auffliegt.....
es wird ein Bürge angeboten, der "nichts" wert ist; der Mietnomade erscheint in geordneter Kleidung, mit einem Mittelklasseauto usw., bietet möglicherweise ein "Aktiendepot" als Sicherheit anstelle einer Kaution an, das es aber gar nicht gibt. Das stellt sich aber erst nach mehreren Wochen heraus.....
es werden Lohn-/Gehaltsabrechnungen vorgelegt, wonach die Miete auch zahlbar ist...
Mietnomaden sehen grundsätzlich keine Veranlassung, Miete und Nebenkosten zu zahlen. Dass sie das Geld für die Mietzahlung haben, ändert nichts an ihrem Verhalten. Aufgrund der bisherigen Rechtslage und sogen. Rechtsprechung hatten und haben Mietnomaden nichts zu befürchten. Also behalten sie ihr Geld und geben es für sich aus......
Wichtig wäre, j e d e n Mietnomaden bei der Polizei wegen des Verdachtes des Mietbetruges und aller sonst noch infrage kommender Delikte anzuzeigen. Damit hatte ich Erfolg. Der Mietnomade wurde verurteilt. Das hat auch zur Folge, dass selbst bei Privatinsolvenz die Forderung aus Miete, Nebenkosten, Schadensersatz pp. nicht entfällt. Schulden aus Straftaten können nicht mit einer Privatinsolvenz "erledigt" werden !! Das sollte öfter angewendet werden.... Schliesslich ist der wirtschaftliche und gesundheitliche Schaden in diesem Bereich immens hoch und summiert sich zu Millionen. Es ist höchste Zeit, dass etwas gegen die Mietnomaden unternommen wird...
...laufende Verbindlichkekiten fallen im Falle des Todes in den Nachlass. Sind im Nachlass Guthaben vorhanden, sind die Verbindlichkeiten davon zu tilgen, soweit dies möglich ist.
Besteht der Nachlass ausschliesslich aus Schulden, können die Erben beim Amtsgericht innerhalb einer Frist das Erbe ausschlagen. Die Bank guckt dann "in die Röhre" und schreibt die REstforderung ab...
Die "Art" des Todes spielt dabei keine Rolle. Tot ist tot....
...ab dem 01.01.2011 würde der alte Mieter die Wohnung unberechtigt besetzt halten. Selbst wenn er die Miete für 01/2011 noch zahlt, wohnt er unberechtigt in der Wohnung. Wenn der Mieter nunmehr schriftlich mitgeteilt hat, dass er die Wohnung nach dem 01.01.2011 noch unbefristet weiter bewohnen will, bis er eine Wohnung gefunden hat, würde ich mit dem Schreiben umgehend Räumungsklage einreichen, so dass der alte Mieter ab 01.01.2011 geräumt werden kann, falls er nicht freiwillig auszieht.
Das eigentliche Problem hat der neue Mieter. Wenn dieser sein altes Mietverhältnis nicht verlängern kann, wird er eine Übergangswohnung benötigen.
Der alte Mieter muss zwar den Schaden, der durch sein Verhalten entsteht, ersetzen. Fraglich, ob beim ihm überhaupt etwas zu holen ist.....
...ein Anwalt hat das Recht, vor seiner Tätigkeit einen angemessenen Kostenvorschuss zu verlangen. Der Kostenvorschuss kommt im Verfahren selbst zur Anrechnung. Falls der Gegner später die Verfahrenskosten insgesamt zu zahlen hat, wird der Kostenvorschuss wieder erstattet...Soweit meine Kenntnis....
...falls er einen "Subunternehmer" nimmt, muss darauf geachtet werden, dass dieser durchgängig mehrere Auftraggeber hat, sonst wird die Tätigkeit des Subunternehmers als Scheinselbständigkeit gewertet und es werden auf jeden Fall Sozialversicherungsbeiträge fällig......
...wenn er alleiniger Eigentümer lt. Grundbuch ist und Du mietfrei wohnst, betrifft das nicht die Nebenkosten. Du musst also Versicherungen, Grundsteuer pp. bezahlen.
Wenn ihr beide zu je 1/2 im Grundbuch steht, hat grundsätzlich jeder einen Anspruch auf 1/2 der "Einnahmen" aus dem Haus und die Verpflichtung zur Zahlung aller anfallenden Kosten zu je 1/2.
Erhält der Ex keinen "Mietanteil" (wie ist die Vereinbarung ??), ist er nach meiner Meinung auch von der Verpflichtung der Nebenkosten befreit....
...Fördermittelinfos gibt es oft schon bei der Kommune/Stadtverwaltung. Dort auch Anträge für örtliche Fördermittel. Ausserdem die Pflegeversicherung anschreiben. Dazu muss mindestens Pflegestufe I vorliegen. Desweiteren gibt es noch KfW-Mittel. Bei den Fördermitteln gibt es auch Zuschuss-Varianten, also Zuschüsse, die nicht zurückgezahlt werden müssen. Angenommen, die Balkontüränderung wäre ohne weiteres möglich und würde 3.000 EURO kosten, kann von der Kommune ein Zuschuss von 25 %, bei der Pflegekasse bis höchstens 2.557 EURO und bei der KfW ein Zuschuss von ein paar Hundert EURO beantragt werden.
Achtung: Sowohl bei Zuschüssen als auch bei Kreditmitteln gibt es teilweise Ausschlüsse. D.h. wenn Mittel A genehmigt werden, kann kein Antrag zu Mittel B gestellt werden.
Ich würde alle Anträge stellen und mir die höchsten Förderbeträge heraussuchen. Werden Förderungszusagen nicht beansprucht, bitte entsprechend absagen, sonst bleiben die Beträge für andere Antragsteller gesperrt....
Übrigens: Die Fördermittel können auch MIeter erhalten....
...mit der Bank sprechen und die Kontoführung als P-Konto vereinbaren....
...siehe z. B. hier: http://www.vdb-physiotherapieverband.de...
...ist mir nicht bekannt, kann ich mir aber auch nicht vorstellen. Schliesslich würde der "Bezahl-Service" das Zahlungsausfallrisiko zu 100 % tragen und dass wahrscheinlich noch ohne Sicherheit....
...welcher Haupttätigkeit gehen die 400-EURO-Kräfte nach ?? Steht die Nebentätigkeit auf Privisionsbasis evtl. in Konkurrenz ??
Ich unterstelle, dass es nicht um "Schnaps" geht, sondern Storno und Haftung sowie Kundenkontaktort eine Rolle spielen können. Handelt es sich um sogen. Einmalprovisionen oder werden auch sogen. FOlgeprovisionen gezahlt ? Wie werden die Provisionen abgerechnet ? Schon einmal eine Betriebsprüfung gehabt ??
...mit der Überweisung vom Hausarzt oder Psychiater usw. einen Psychologen suchen (tel. nach Terminsituation fragen....). Der Psychotherapeut erstellt einen Kurzbericht für die Beantragung der Kostenübernahme bei der Krankenkasse. Üblicherweise werden bei einer Ersterkrankung 25 Sitzungen von der Krankenkasse genehmigt. Nur in besonderen Fällen gibt es auch noch eine "Verlängerung"....
...eigentlich müsste sie jährlich eine schriftliche Rentenauskunft von der Rentenversicherung erhalten. Dort steht dann drin, welche Ansprüche sie wann und in welcher Höhe etwa zu erwarten hat.
Ansonsten: "Mindestvoraussetzung für alle Leistungen ist die Erfüllung der allgemeinen Wartezeit von fünf Jahren, d.h. es müssen mindestens fünf Jahre lang Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt worden sein, bevor ein Anspruch auf eine Leistung (wie z.B. auch medizinische Rehabilitation) besteht. Im Gegensatz dazu muss eine Wartezeit von 35 Jahren erfüllt sein für den Anspruch auf vorgezogene Altersrente für langjährige Versicherte."
....meiner Kenntnis nach habe ich das bei der Barclay-Card gelesen. D. h., wenn keine Umsätze mit der Karte erfolgten, bucht die Bank einen festen Betrag (z.B. 50 EUR) ab und bucht den Betrag zugunsten des Kreditkartenkontos.....
...es kommt darauf an, aufgrund welcher Umstände der Vater
keine eigene Altersversorgung (Rente, Kapitalrentenversicherung usw. ) hat bzw.
vermögenslos ist.
Nach § 1611 BGB kann die mögliche Zahlungsverpflichtung der Kinder entfallen bzw. auf einen geringen Betrag beschränkt werden, wenn der Bedürftige sich durch eigenes Verhalten in diese Lage gebracht hat....
Anders ist die Sache zu beurteilen, wenn der Vater eine/mehrere Erkrankungen hat, für die er sozusagen nichts kann....
Bei einer entsprechenden Erkrankung könnte für den Vater auch Pflegegeld beantragt werden, das dann die jetzige Ehefrau als Pflegekraft erhalten würde.....
Diese Information ist aus eigener Kenntis und stellt keine Rechtsberatung dar. Dazu bitte einen Anwalt befragen...