....nicht als Erbin, aber sie könnte die beiden Kinder als Mit-Eigentümer eintragen lassen (väterlicher Erbteil) und notariell bestimmten, dass nach ihrem Tod die beiden Kinder zu gleichen Teilen erben....
Wenn die Mutter einen Betreuer hat, kann sie keine Verfügungen mehr treffen. Diese müssen v o r h e r erfolgen..
Die Mutter kann für geringes Geld einen unbeglaubigten Grundbuchauszug beim Amtsgericht anfordern....