....nicht als Erbin, aber sie könnte die beiden Kinder als Mit-Eigentümer eintragen lassen (väterlicher Erbteil) und notariell bestimmten, dass nach ihrem Tod die beiden Kinder zu gleichen Teilen erben....

Wenn die Mutter einen Betreuer hat, kann sie keine Verfügungen mehr treffen. Diese müssen v o r h e r erfolgen..

Die Mutter kann für geringes Geld einen unbeglaubigten Grundbuchauszug beim Amtsgericht anfordern....

...zur Antwort

meines Wissens gibt es in der Künstlersozialkasse keine Altersbeschränkung zum Versicherungseintritt. Allerdings ist Voraussetzung für die Versicherungspflicht: Künstler und Publizisten, die nicht nur vorübergehend selbstständig erwerbstätig Musik, darstellende oder bildende Kunst schaffen, ausüben oder lehren oder als Schriftsteller, Journalist oder in anderer Weise publizistisch tätig sind (§ 1 KSVG). Als Künstler oder Publizist gilt nicht, wer einen künstlerisch oder publizistisch tätigen Arbeitnehmer ständig beschäftigt oder als Handwerker in die Handwerksrolle eingetragen ist.

Wird die Tätigkeit neu begonnen, gelten Sonderbedingungen für die ersten 3 Jahre. Dann muss das Mindesteinkommen überschritten werden, so dass es als Haupteinnahmequelle angesehen werden kann....

...zur Antwort
Weitere Inhalte können nur Nutzer sehen, die bei uns eingeloggt sind.