Wird Wohnung zur Vermietung frei bei ebenslangem Wohnrecht und Umzug ins Pflegeheim?

1 Antwort

Dazu müßte man den genauen Vertragstext kennen, aber das Lebenslange Wohnrecht entdet nciht mit der Verlegung ins Krakenhaus, oder Pflegeheim, sondern mit dem Tod.

Sonst würde es ja nciht lebenslanges Wohnrecht heissen.

Die alte Dame könnte die Wohnung untervermieten (wobei der Untermieter dann u. U. sehr schnell ausziehen müßte.

Man könnte sich aber auch so einigen, das der Eigentümer des Hauses die Wohnung vermietet und die Miete an die alte Dame zahlt, bis sie verstirbt.