Einfamilienhaus 1 OG vermieten?

2 Antworten

Natürlich kannst Du an Deine Mutter vermieten, auch ohne dass die Wohnung abgeschlossen ist.

Steuerlich kommt es auf die Miethöhe an.

Ist die Miete über 50 % der ortüblichen Miete, kannst Du alles Kosten des Hauses anteilig für die Vermietete Fläche als Kosten von der Meite abziehen.

Ist es weniger, werden auch die abzugsfähigen Kosten gekürzt.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986
betroffen  09.08.2023, 14:36

Aha. An Angehörige 50% mit angemeldeter Einkünfteerzielungsabsicht oder 66% Mindestmiete um Werbungskosten für die Mieteinnahmen absetzen zu können.

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Du solltest statt "und folgenden" die Formulierung "bestehend aus" verwenden, sonst könnte man Wohnung im 1.OG >plus< Zimmer,Küche,Bad,Flur daraus lesen.

Was ist mit Kellerräumen, Speicher, Garten, Garage? Sollte es so sein, dass Ihr Euch alles 50/50 teilt könnt Ihr auch den Mietvertrag weglassen und Euch alle Kosten ebenfalls 50/50 teilen.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung