Einfamilienhaus 1 OG vermieten?
Hallo,
ich habe in meinen gekauften Einfamilienhaus das 1 OG an meine Mutter vermietet.
Mietvertrag Zitat: "die Wohnung im 1 OG" / 57,5 m2 Wohnfläche und folgenden Räumen zur Wohnnutzung: 2 Zimmer, 1 Küche, 1 Bad, 1 Flur / Warmmiete"
Meine Wohnung im EG ist die selbe.
Ist das so rechtens in einen Einfamilienhaus? Oder hätte ich das beim Bauamt vorher beantragen müssen und zum 2 Familienhaus / abgeschlossene Wohneinheiten machen müssen???
Ich bitte um Hilfe! Danke!
2 Antworten
Natürlich kannst Du an Deine Mutter vermieten, auch ohne dass die Wohnung abgeschlossen ist.
Steuerlich kommt es auf die Miethöhe an.
Ist die Miete über 50 % der ortüblichen Miete, kannst Du alles Kosten des Hauses anteilig für die Vermietete Fläche als Kosten von der Meite abziehen.
Ist es weniger, werden auch die abzugsfähigen Kosten gekürzt.
Aha. An Angehörige 50% mit angemeldeter Einkünfteerzielungsabsicht oder 66% Mindestmiete um Werbungskosten für die Mieteinnahmen absetzen zu können.
Du solltest statt "und folgenden" die Formulierung "bestehend aus" verwenden, sonst könnte man Wohnung im 1.OG >plus< Zimmer,Küche,Bad,Flur daraus lesen.
Was ist mit Kellerräumen, Speicher, Garten, Garage? Sollte es so sein, dass Ihr Euch alles 50/50 teilt könnt Ihr auch den Mietvertrag weglassen und Euch alle Kosten ebenfalls 50/50 teilen.