Eine Baufirma hat ohne Absprache unsere Einfahrt mit einem Radlader befahren, dort sind durch das Gewicht Absenkungen entstanden - was kann ich tun?

5 Antworten

1. Jeder der einen Schaden verursacht hat, muss darüber erstmal informiert werden.

2. Der kann dann (insbesondere ein Bauunternehmen) abhilfe schaffen.

3. Geht der nicht auf die Forderung ein, den Schaden beheben lassen und den Verursacher zur Begleichung auffordern.

4. Im schlimmsten Fall muss geklagt werden.

Durch hohes Gewicht kann man ja enorme Temperaturen hervorrufen, die dann sicher auch zu Absengungen führen können, aber daß ein Radlader dies hervorrufen könnte bzw. bei Dir in der Einfahrt ein solches Phänomen zu finden wäre, halte ich für relativ unwahrscheinlich.

Daher ersetze ich einen Buchstaben durch den Kollegen vier Tasten weiter rechts und interpretiere das als Absenkungen.

Es wäre anzunehmen, daß Deine Einfahrt kein rechtlich öffentlicher Verkehrsraum ist, sondern höchstens ein tatsächlich öffentlicher. Es sind wahrscheinlich keine Hinweise gegeben, daß für die Befahrung der Einfahrt ein Maximalgewicht einzuhalten ist. Der Fahrer des Lkw hat damit annehmen können, daß Deine Einfahrt als tatsächlich öffentlicher Verkehrsraum kurzfristig befahrbar ist.

Du kannst dies verhindern, indem klar durch ein Schild "Privatgrundstück - Befahren verboten" oder eine Maßnahme wie ein Tor, eine Kette oder eine Schranke explizit einer Duldung widersprichst.

Abgesehen davon hast Du natürlich Schadensersatzansprüche gegen jemanden, der einen Schaden auf Deinem Privatgrundstück verursacht, denn auch für diesen Fall gilt eine Sorgfaltspflicht des Fahrers. Ich hoffe, Du hast den Vorgang genau dokumentiert und kannst zweifelsfrei Fahrzeug und Fahrer identifizieren, sowie die Verursachung des Schadens nachweisen.

Das befahren von Grundstückseinfahrten ist nur mit Fahrzeugen bis 2,8t zulässig, wenn ein Gehweg zu überqueren ist. Radlader wiegen meistens über 2,8t leer. Wenn Du einen Zeugen hast, der das gesehen hat, zuerst mal bei der Firma reklamieren. Die Radlader sind für den Straßenverkehr zugelassen wenn sie Blinker haben und es ist eine  Haftplicht-Versicherung dafür vorgeschrieben. Auch Hu ist vorgeschrieben.


Kostenvoranschlag einholen und der Baufirma in Rechnung stellen.

War die Baufirma in eurem Auftrag tätig ?

War da Rasen oder ist der Kanal eingebrochen ?

Mit dem Bauleiter sprechen und Schadensersatz verlangen.