Kann unser Nachbar die Gemeinsame Einfahrt blockieren?

4 Antworten

Das dürfte er nur, wenn er der alleinige Eigentümer dieses Grund und Bodens wäre. Ansonsten nicht.

Können kann er, klar!

Selbst ich könnte das.

Die Frage müsste wohl eher lauten, ob er es DARF!?

Ich bezweifle dieses, jedoch kommt es natürlich auch auf die Eigentumsverhältnisse und/oder evtl. Einträge im Grundbuch an.

Gibt keinerlei Einträge zu dem in Grundbuch

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@Sn994

Nach so langer Zeit könnte man sich m.E. Auch auf Gewohnheitsrecht berufen, sofern er keinen wichtigen Grund für den Zaun/ die Mauer hat.

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@NeumanDa

Wenn ihm das Grundstück bedingungslos gehört, gibt es da kein Gewohnheitsrecht.

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Auf welche Person ist diese Einfahrt im Grundbuch eingetragen ? Ist im Grundbuch dazu ein Wegerecht eingetragen ?

Halbe halbe

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unsere Hofeinfahrt

was ist grundbuchrechlich geregelt? Eigentumsverhältnis / Wegerecht?

Kein Eintrag, Einfahrt ist halbe halbe

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@Sn994

Dann solltest Du noch einmal in den alten Kaufverträgen schauen.

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