Fuer aufgenommene Schulden ist erst einmal jeder persoenlich verantwortlich, es sei denn der Partner hat eine Buergschaft unterschrieben. Insofern betrifft eine eidesstattliche Erklaerung auch nicht den Ehepartner. Aber in einer funktionierenden Ehe sollte es selbstverstaendlich sein, dass man so ein Problem nicht gegenueber seinem Partner verschweigt, sondern gemeinsam Wege sucht um da wieder rauszufinden

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Möglicherweise könnte sie in den Genuß von Witwenrente kommen (geht aber nicht aus der Fragestellung hervor ob verheiratet.) Eine Altersrente steht Ihr nicht zu.Wenn sie nun in keiner Weise privat vorgesorgt hat, dann ist Sie finanziell von Ihren Kindern abhängig, bzw. wenn diese dazu nicht in der Lage sind bekommt die Mutter eine Grundsicherung (Sozialhilfe) vom Staat.

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Das ist tatsächlich wahr. Als AN mit z.B. 1000 Euro Einkommen hat man voll zu zuzahlen. Als Hartz4 Empfänger bzw. Geringverdiener fällt man unter die Härtefallregelung der Krankenkassen und brauch nichts zuzahlen. Ich kenne Leute, die warten solange mit dem Zahnartztbesuch, bis sie mal arbeitslos sind. Dann lassen sie sich alles richten...

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Du willst also ein Buisness starten. Damit Dein Imbiss länger als drei Wochen läuft, mußt Du die ganze Sache planen. Am besten Du besucht ein Existenzgründerseminar.Hier lernst Du alles, was Du beachten mußt (behördliche Auflagen, Buisness und Finanzplan, Steuern etc.) Frag bei der Handelskammer oder dem Arbeitsamt nach. Je nachdem, was Du anbietest, würde ich davon ausgehen, dass Du mindestens 20 000 bis 30 000 € investieren mußt.

Es gibt auch günstigere Varianten (z.B. ein Frühstücksservice mit belegten Brötchen. Aber auch hier ist die Planung das A und O. Solltest Du weitere Fragen haben, send mir eine PN...

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Ich würde Deiner Schwester Recht geben. Die Kindergartenleiterin macht es sich nämlich zu leicht. Sie kann das Problem nicht weg delegieren. Wenn Ihre pädagogischen Fähigkeiten für das Kind nicht ausreichen, hat sie zumindestens eine Alternative zu zeigen.

Die Schwester hat einen Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz. Sie sollte die Kindergartenleiterin darauf hinweisen.

http://www.bildungsserver.de/zeigen.html?seite=1850

Notfalls muß man gemeinsam mit dem Jugendamt einen Ausweg aus dieser Situation suchen.

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