Kann meiner Frau der Dispo gekündigt werden, wenn ich eine Eidesstattliche Versicherung abgegeben ha
Zur Erklärung; Ich habe mein Konto im Guthaben und bin im Beschäftigungsverhältnis, meine Frau hat einen Dispo von 2000 Euro und hat ebenfalls eine Vollzeitanstellung mit gutem Einkommen. Im Februar habe ich eine Eidesstattliche Versicherung abgegeben, da es mir nicht möglich ist eine Forderung meiner Ex-Lebensgefährtin in voller Höhe (5700 Euro) zurückzuzahlen, ich habe schließlich auch noch andere Verpflichtungen. Und einen Kredit zur Rückzahlung der Forderung in voller Höhe bekomme ich natürlich auch nicht bei einer EV. Zwischenzeitlich gibt es eine Ratenzahlungsvereinbarung mit meiner EX, wobei ich monatlich 100 Euro zurückzahle. Die Bank meint nun, weil ich den Schufa-Eintrag der EV habe, dass meine Frau und ich als Ganzes zu betrachten seien und deswegen der Dispo gekündigt werden müsse. Ist das überhaupt zulässig . . . Klingt schon fast nach Sippenhaft . . . oder!?!?!?
2 Antworten
Den Dispo völlig zu kündigen st wohl ü bertrieben, aber eine Neubewertung ist schon zulässig und auch logsch. schließlich ist nun der Dispo unter dem Gesichtspunkt zu betrachten, dass nur das Einkommen Deiner Frau dagegen steht.
Die Haltung der Bank ist nachzuvollziehen, denn
ein Dispo ist eine freiwillige Leistung der Bank
Du ja selbst einräumst nur 100,- € monatlich für Sondertilgungen übrig zu haben, also wie soll die Bank dann annehmen, dass Du einen Dispo von 2000,-€ bedienen kannst?
Ihr beide seid gesamtschuldnerisch für die Bank zu betrachten.
Solchen Kunden würde ich ebenfalls keinen Dispo einräumen.
Aber Du kannst ja mal mit Deinem Sachbearbeiter bei der Bank reden - möglicherweise lässt sich ein Kompromiss aushandeln.