Die Frage des Anstandes Hin oder Her, ist ihm anscheinend Egal!?! Ich würde ihn auf die Unterhaltspflicht lt.Gesetz verweisen, eine Möglichkeit ist auch das Schiedsgericht. Da ist meistens eine Einigung/Beratung möglich, vor allem nicht so teuer!

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Sollte der Schuldner nicht bis zum festgelegten Termin (gesetzlich festgelegt drei Monate Vertragslaufzeit + ein Monat Überziehungsmöglichkeit) sein erhaltenes Darlehen mit den bis dahin angefallenen Zinsen und Gebühren beglichen haben oder zur Verlängerung der Vertragslaufzeit die Zinsen und Gebühren bezahlt haben, so wird der verpfändete Gegenstand öffentlich versteigert (dies muss gesetzlich vor Ablauf des zehnten Monats geschehen)

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Es wird jährlich von den entsprechenden Betreibern abgelesen. Leider geht es sehr vielen Mietern so. Solange die alten Zähler(Verdunstung) noch vorhanden sind ist man machtlos! Habe selbst unterm Dach gewohnt, im Sommer waren Zimmertemperaturen bis 31Grad trotzt alledem musste ich die H-Kosten/Nebenkosten bezahlen.

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Sorry, wfwbinder hatte Recht!

Die persönlichen Freibeträge, in deren Grenzen also der Erwerb kraft Erbrecht komplett steuerfrei bleibt, lauten ab dem 01.01.2009 wie folgt: Erwerber

Freibetrag Ehegatte 500.000 Euro Eingetragener Lebenspartner 500.000 Euro Kind 400.000 Euro Enkel 200.000 Euro Eltern im Erbfall 100.000 Euro Geschwister, Nichten, Neffen, Stiefeltern, Schwiegerkinder, Schwiegereltern, geschiedener Ehegatte 20.000 Euro Alle übrigen Erwerber 20.000 Euro

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Ohne Bürgschaft des Ehemannes ist Sie für Ihre Schulden allein verantwortlich (Pfändung, EV, etc.) Nur blöd wenn der Kukuk an den entsprechenden Dingen pickt, der Ehemann(unwissend?) wird sich wundern!

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Die Betonung liegt bei ehelichen Haushalt und nicht auf Lebensgemeinschaft!!!!! Für den gemeinsamen ehelichen Haushalt ist die Anmeldung von einem Radio und einem Fernsehgerät ausreichend. Weitere Rundfunkgeräte, die von Ihnen in der Wohnung oder in ausschließlich privat genutzten Kraftfahrzeugen bereitgehalten werden, sind gebührenfrei. Dies gilt auch für neuartige Rundfunkgeräte, die vom Rundfunkteilnehmer oder seinem Ehepartner zum Empfang bereitgehalten werden.

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Der Schaden wird durch die Haftpflichtversicherung reguliert, sie wird aber noch einen schriftlichen Schadensverlauf von Dir verlangen. Voraussetzung für die Übernahmen, die V.-Beiträge wurden gezahlt.

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Nein, es ist ja nur ein Kostenvoranschlag! Eventuell hast Du eine Haftpflichtversicherung, incl. Schlüssel verlusst(unbedingt erkundigen), dann sofort melden! Ansonsten die Angelegenheit selbst in die Hand nehmen. Ist aufwendig,aber bestimmt billiger!

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