Ebay-Käufer droht mit Anwalt. Muss ich die Ware zurücknehmen?
Hallo, ich habe bei Ebay Kleinanzeigen ein Moped verkauft. Hier der genau Wortlaut "Leider muss mich von meinem Moped wegen gesundheitlichen Gründen trennen. Es wurden viele Teile neu installiert. Zum Beispiel der Tank. Aktuell springt er leider nicht an, warum kann ich nicht genau sagen. Aber für einen Bastler dürfte des sicher kein Problem sein. Sollten weitere Fragen bestehen antworte ich gern zeitnah.". Der Käufer hat die Ware von mir persönlich geliefert bekommen. Habe sie mit einem Anhänger zu Ihm gebracht. Jetzt schreibt er mir, dass ich Ihn über den Nuggel gezogen habe. Der Motor ist kaputt. Ich soll das Moped wieder holen und er will vom Kauf zurück treten. Ich bin kein Fachmann was das betrifft. Ich wußte nur, dass er nicht anspringt und das habe ich auch so in die Anzeige geschrieben. Wie soll ich mich verhalten? Es war ja keine Absicht. Muss ich das Moped wieder zurück nehmen?
2 Antworten
Es gab doch bestimmt noch weitere Kommunikation zwischen euch? Vorfallen. Da du ihm das Moped ja sogar selber geliefert hast, was bei einem Verkauf über Kleinanzeigen eher unüblich ist. Hat der Käufer noch Fragen über den Zustand gestellt, was hast du darauf ggf. geantwortet?
für einen Bastler dürfte des sicher kein Problem sein
Das ist ja eher eine Vermutung, und keine zugesicherte Eigenschaft. Es sei denn du wusstest von dem Motorschaden, sofern er denn überhaupt tatsächlich vorhanden ist. Wenn er das Moped nach Lieferung und Begutachtung bezahlt und angenommen hat, dann ist das sein Moped und sein Problem, sofern nicht durch die vorherige Kommunikation etwas anderes zugesichert wurde.
Danke erstmal für deine Antwort. Ich wusste nichts von dem Motorschaden, habe ja selber vieles probiert aber dann am ende hab ich mir gesagt, schade um die Zeit da das Moped schon etwas älter war. Hätte ich gewußt das es so kaputt ist, dann hätte ich das Moped nicht verkauft.
Der Käufer kann mit vielem drohen. Bei Kleinanzeigen besteht schon perse keine Rücknahmepflicht. Und von arglistiger Täuschung kann auch keine Rede sein, denn Du bist kein Fachmann.
Erstmal vielen Dank für die Antwort. Das heißt, ich muss mir keine Gedanken machen? Kann er eventuell einen Anwalt einschalten?