Ebay-Käufer droht mit Anwalt. Muss ich die Ware zurücknehmen?

2 Antworten

Es gab doch bestimmt noch weitere Kommunikation zwischen euch? Vorfallen. Da du ihm das Moped ja sogar selber geliefert hast, was bei einem Verkauf über Kleinanzeigen eher unüblich ist. Hat der Käufer noch Fragen über den Zustand gestellt, was hast du darauf ggf. geantwortet?

für einen Bastler dürfte des sicher kein Problem sein

Das ist ja eher eine Vermutung, und keine zugesicherte Eigenschaft. Es sei denn du wusstest von dem Motorschaden, sofern er denn überhaupt tatsächlich vorhanden ist. Wenn er das Moped nach Lieferung und Begutachtung bezahlt und angenommen hat, dann ist das sein Moped und sein Problem, sofern nicht durch die vorherige Kommunikation etwas anderes zugesichert wurde.

AndyEF 
Fragesteller
 05.06.2022, 11:11

Danke erstmal für deine Antwort. Ich wusste nichts von dem Motorschaden, habe ja selber vieles probiert aber dann am ende hab ich mir gesagt, schade um die Zeit da das Moped schon etwas älter war. Hätte ich gewußt das es so kaputt ist, dann hätte ich das Moped nicht verkauft.

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Der Käufer kann mit vielem drohen. Bei Kleinanzeigen besteht schon perse keine Rücknahmepflicht. Und von arglistiger Täuschung kann auch keine Rede sein, denn Du bist kein Fachmann.

AndyEF 
Fragesteller
 04.06.2022, 23:11

Erstmal vielen Dank für die Antwort. Das heißt, ich muss mir keine Gedanken machen? Kann er eventuell einen Anwalt einschalten?

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