ebay?

2 Antworten

Du darfst verkaufen soviel Du willst.

Diese Zahlen sind zum großen Teil nur Vorschriften der Plattformen.

Wenn es Dir um die steurlichen Vorschriften geht, so geht es nicht darum,ob 10,oder 100 Sachen verkaufst,sondern ob es Vermögensverwaltung ist, oder Handel.

Wenn Du Deine Sammlung an Timmund Strupp Comnics verkaufst, oder Deine Briefmarkensammlung (auch eine geerbte Sammlung), so ist es privat und steuerlich nicht relevant.

Wenn Du Sachen verkaufst, egal ob eingekauft um es zu verkaufen, oder vom Sperrmüll geholt um es zu verkaufen, dann ist es Gewerbe und zu versteuern. Wenn Du es mehr als einmal machen willst (Wiederholungsabsicht), dann ist es gewerblich.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986
altegrieche 
Fragesteller
 17.09.2023, 09:36

also ich kann 100 sachen verkaufen ohne angst zu haben das eBay mich anmelden bei Finanzamt

0
Alarm67  17.09.2023, 10:28
@altegrieche

Nein!

Ab 30 Verkäufen oder 2000 Euro Umsatz im Jahr wird das grundsätzlich dem FA gemeldet.

Unter Umständen prüfen die dann, ob Du als Privatverkäufer oder Händler einzustufen bist!

Ob die dafür überhaupt die Zeit haben???

1
altegrieche 
Fragesteller
 17.09.2023, 10:44
@Alarm67

das weis ich auch aber die frage ist nicht beantwortet lies mal die frage bitte  ich habe 2 Konten jeder versiedende email Adresse, nun jetzt darf ich verkaufen 60 artikel ,30 in eine und 30 auf der andere oder 15 und 15 

0
Alarm67  17.09.2023, 11:04
@altegrieche

Du Schlaumeier!

Dann lese die Antwort von Eifelia, sofern Du des Lesens mächtig bist!

2
wfwbinder  17.09.2023, 11:05
@altegrieche

Und wir versuchen Dir klar zu machen, dass diese Meldungen, egal ob nah 30, oder 60 Verkäufen,völlig egal sind ob es zu versteeurn ist, oder nicht. Wenn gemeldet wird und es ist nicht steuerpflichtig, dann geht die Meldung ins Leere. Wenn es steuerpflichtig ist, dann ist auch steuerpflichtig, wenn Insgesamt nur 5, oder 10 Verkäufe erfolgen und nichts gemeldet wird.

Die Prüfungen und beaobachtungen des Internets,durch die Steuerbehörden ist da viel effektiver, weil die gleich darauf analysieren, ob es gewerblich ist,oder nur der Verkauf veiner Dachbodenentrümpelung.

2

Du darfst verkaufen, so viel Du willst - wenn das aber ein gewerblicher Verkauf ist, dann musst Du ein Gewerbe anmelden, Deinen Gewinn ermitteln und versteuern. Das war immer schon so und hat sich überhaupt nicht geändert, mit der neuen Regelung werden die Gewerbebetriebe, die sich als Privatverkäufer tarnen, nur leichter erkannt.

Es kommt durchaus nicht nur auf die Anzahl der Verkäufe an. Wenn jemand mit wertvollen Teppicgen handelt und davon 5 im Jahr verkauft mit je 10.000 € Gewinn, ist das genauso gewerblich wie der An-und Verkauf von gebrauchten Büchern mit 50.000 Verkäufen im Jahr und je 1 € Gewinn.

Und ebay selber schreibt dazu:

"Gibt es Ausnahmen, in denen das Anlegen eines anderen Accounts nicht erlaubt ist?

Ja, das Erstellen eines neuen Kontos oder das Verwenden eines bereits bestehenden anderen Kontos ist dann nicht erlaubt, wenn damit Verkaufs- oder Kauflimits bzw. Kaufbeschränkungen oder andere Richtlinien umgangen werden sollen. Sollte das der Fall sein, können die Kauf- und Verkaufsfunktionen Ihres eBay-Kontos eingeschränkt oder Ihr eBay-Konto gesperrt werden.

Grundsätzlich gilt: wenn eines Ihrer Konten gesperrt oder eingeschränkt wurde, sollten sie über dieses Konto mit uns Kontakt aufnehmen und die Einschränkungen beheben."

(https://www.ebay.de/help/policies/identity-policies/grundsatz-zum-gebrauch-mehrerer-ebaykonten?id=4232)