E.-Steuererklärungs-Pflicht trotz abgelehnter Steuernummer?
Ich hatte einen Gewerbeschein ausgefüllt, bei der Gemeinde abgegeben und den Fragebogen zum Gewerbe vom FA bekommen. Diesen Fragebogen hatte ich nie ausgefüllt oder zurückgeschickt.
Vom FA wurde mir ausdrücklich keine Steuernummer erteilt (wegen fehlenden Fragebogens und fehlender Mitwirkung). Mit gleichem Schreiben erhielt ich das Verbot ein Gewerbe ohne Steuer-Nummer auszuüben.
Die angedachte Gewerbeidee hatte sich zwischenzeitlich erledigt. Ich war zu keiner Zeit gewerblich tätig.
Nun verlangt, nach 3 Umzügen und 5 Jahren das neue FA, Einkommensteuer. Grundlage: Schätzungen.
Meine Fragen:
- Haben die Schätzungen des FA eine Rechtsgrundlage? Welche?
- Bin ich erklärungspflichtig geblieben, weil ich keine Gewerbeabmeldung am alten Wohnort/ Stadt gemacht habe? Das behauptet zumindest das FA.
- Bei "Dr. Google" habe ich zu dieser Konstellation nichts gefunden. Aber ihr wisst hier mehr und habt eine Antwort, oder? 😁🙏
2 Antworten
Esgab ein angemeldetes Gewerbe.
Du hattest keine Umsätze,aber müsstest Kosten gehabt haben.
Zumindest darf das Finanzamt von Dir eine offizielle Angabe verlangen, dass es keinen zu besteuern den Gewinn gab und die offizielle Angabe nennt man Steuererklärung.
Unabhängig von der FA Geschichte hast Du ein Gewerbe angemeldet, aber nie wieder abgemeldet!
Und mit der Gewerbeanmeldung bist Du zur Abgabe der Steuerklärung verpflichtet!