E.-Steuererklärungs-Pflicht trotz abgelehnter Steuernummer?

2 Antworten

Esgab ein angemeldetes Gewerbe.

Du hattest keine Umsätze,aber müsstest Kosten gehabt haben.

Zumindest darf das Finanzamt von Dir eine offizielle Angabe verlangen, dass es keinen zu besteuern den Gewinn gab und die offizielle Angabe nennt man Steuererklärung.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986

Unabhängig von der FA Geschichte hast Du ein Gewerbe angemeldet, aber nie wieder abgemeldet!

Und mit der Gewerbeanmeldung bist Du zur Abgabe der Steuerklärung verpflichtet!