Durchlaufende Posten, Umsatzsteuer

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Wie ist denn die Vereinbarung? Das Steuerrecht folgt dem Lebenssachverhalt und gestaltet ihn nicht.

Wenn die Vereinbarung mit dem Kunden lautet, so wie ich es kenne:

Der Dienstleister (Autohaus) wird von ..... beauftragt das Fahrzeug zuzulassen Vollmacht ist beigefügt. Dafür wird eine Servicegebühr von 30,- Euro zzgl. gesetzliche Umsatzsteuer berechnet.

Dann folgt daraus eine Rechnung von 30,- Euro +19 % 5,70,- Euro Steuer = 35,70 Euro + verauslagte Zulassungsgebühr + Kosten für die Schilder =Summe.

Quittung für die Zulassung und für die Schilder beigeheftet.

Gebucht die Fremdkosten über durchlaufende Posten.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986
Pumuckl12345678 
Fragesteller
 31.10.2014, 14:19

Und wenn das Autohaus die Kosten nicht weiterberechnet, kann es dann die Vorsteuer geltend machen?

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wfwbinder  05.11.2014, 16:59
@Pumuckl12345678

Da es ja eine einfache Quittung ist, ohne Adresse und nicht über 200,- Euro, wird das gehen.

Wenn z. B. für die Auslieferung "inkl. Zulassung" vereinbart ist.

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Die Frage mit dem TÜV hat sich erledigt.

Aber wie ist das mit den Zulassungskosten? Die Zulassungskosten sind auch ein durchlaufender Posten? Und die Vorsteuer ist auch nicht abzugsfähig, wenn sie ausgewiesen ist? (Kfz-Händer zahlt für Schilder 10,00 € und erhält eine Quittung mit ausgewiesener Vorsteuer)

wfwbinder  31.10.2014, 08:14

Die Vorsteuer aus den Schildern kann, der abziehen, auf den da Auto zugelassen wird. Natürlich nur, wenn er die Voraussetzungen erfüllt.

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