Die Frage mit dem TÜV hat sich erledigt.

Aber wie ist das mit den Zulassungskosten? Die Zulassungskosten sind auch ein durchlaufender Posten? Und die Vorsteuer ist auch nicht abzugsfähig, wenn sie ausgewiesen ist? (Kfz-Händer zahlt für Schilder 10,00 € und erhält eine Quittung mit ausgewiesener Vorsteuer)

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