Aktuelle Regelung zu Übernachtungskosten am Arbeitsort?

2 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Hallo,

weißt du wie ich an deiner Stelle die Sache angehen würde ?

Mein Motto: " Wer es versucht, kann verlieren - wer es gar nicht erst versucht, hat schon verloren " !

Was hindert dich daran, diese Ausgaben (immerhin haben sie einen Bezug zu deiner Berufstätigkeit) als Werbungskosten in deiner EstE anzusetzen. Zu den Belegen der Kosten, fügst du einfach eine nachvollziehbare Begründung an und gut ......nach ein paar Wochen bekommst du den Steuerbescheid und wirst wissen was Fakt ist.

Hier noch ein kleiner " Motivationsschub "

https://www.google.com/amp/s/www.frag-einen-anwalt.de/Arbeitsstelle-300m-vom-Wohnort,-Absetzung-der-Hotelkosten--f92042.html%3famphtml=1

Mich würde das Ergebnis enorm interessieren !

Viel Glück !

Wenn man den Link liest, sieht man ja, dass das ins Leere gehen wird.

So bremst man Behörden aus - und dann sagt die Bevölkerung wieder, die Beamten sind langsam.

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@correct

1. deine Meinung - abwarten !

2. als ob sich Beamte Ausbremsen lassen würden .....

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Na ja, mir als 'Bevölkerung' erscheint der Link wenigstens nachvollziehbar und der Inhalt entspricht in weiten Zügen meinem rechtlichen Verständnis. Leider ist das genau der Grund meiner Fragestellung - der Link ist schon älter und vermutlich nicht mehr gültig.

An Ungenauigkeit bei der Wettervorhersage wird sich wohl die nächsten 100 Jahre nichts ändern. Eine Steuerprognose unter definierten Vorgaben sollte m.E. jedoch in jedem Fall Cent-genau möglich sein ...

Leider scheint das nicht so zu sein.

Dennoch meinen Dank für jede Antwort und jeden Versuch mir in Bezug auf meine Fragestellung behilflich zu sein.

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@Tipsucher

Versuch macht " kluch "... ! ;-)

Genau so sehe ich es auch.... beide Szenarien sind durchaus vergleichbar und sollte diese Möglichkeit des Abzugs zwischenzeitlich nicht mehr möglich sein, so wird man dir dies im Bescheid mitteilen.

Der Vorteil für dich liegt auf der Hand. Eine evtl. Nichtanerkennung des Postens wird für dich vorhersehbar und ist leichter zu akzeptieren.

( @connect ist ein geborener Skeptiker, alles was er nicht kennt gibt es auch nicht !)

Mach deine eigenen Erfahrungen ! Wir, auch ich, sind Steuerlaien !

Du machst dich doch nicht strafbar, wenn du Kosten ansetzt, die dir im Zuge der Berufstätigkeit nachvollziehbar entstanden sind

Ich jedenfalls ging mit einem (anderen) Est- Sachverhalt mittels Einspruch und Aufrechterhaltung des Einspruchs vor. Nach zwei Jahren Bearbeitung hatte ich letztlich doch Erfolg !

@connect hätte ich dazu nicht fragen müssen......

Aber mach wie du denkst....... Gruß !

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@Tipsucher

Herzlichen Dank für die positive Bewertung !

Daumen gedrückt und Viel Glück !

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Deine Übernachtungen sind eben nicht beruflich veranlasst - daher entstehen auch keine Werbungskosten.

Du bist nicht auf Dienstreise - Du bist " normaler Angestellter".

Danke für die schnelle Antwort. Warum denn waren genau solche Übernachtungen früher beruflich veranlasst und sind es heute nicht mehr?

Die Übernachtung soll eine Notlösung sein, eben genau damit ich zB am nächsten Tag meine Arbeitsleistung wieder uneingeschränkt erbringen kann. Einen noch deutlicheren Bezug zur Arbeit kann es doch kaum geben.

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@Tipsucher

Du bist jetzt bei Deinem Rechtsempfinden, aber nicht in der Realität.

Umgekehrt würde das ja bedeuten, dass hunderttausende Pendler deren Arbeit nicht uneingeschränkt erbringen können. Auch können sie deren Wohnkosten nicht steuerlich geltend machen.

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