Bezahlt die Haftpflichtversicherung wenn ich im Vollrausch ein Scheibe eingeschlagen habe ?

3 Antworten

Es ist davon auszugehen, dass du den Zustand des Betrunkenseins vorsätzlich herbeigeführt hast (Prost). Daher besteht kein Versicherungsschutz.

Eine Versicherung zahlt nie bei Vorsatz. Du hast die scheibe aber absichtlich eingeschlagen. Auf die Trunkenheit kommt es gar nicht an, außer du wurdest gezwungen zu trinken. Solltest Du die Scheibe aus Unachtsamkeit kaputt gemacht haben, müsste die Haftpflicht zahlen, aber, wenn du den Zustand der Unachtsamkeit selbst herbeigeführt hast, dann braucht die Versicherung nicht zu bezahlen.

Klar, und am besten schickt sie dir auch noch nen Kasten Bier als Dankeschön ;-) Nein mal im Ernst: die Privathaftpflicht zahlt in der Regel nichts, sofern sie Wind davon bekommt, dass du zu dem Zeitpunkt stark angetrunken/betrunken warst. Ob sie das allerdings herausfindet, steht auf einem anderen Blatt. Etwas anders sieht es dagegen bei der Autohaftpflicht aus. Diese zahlt den Schaden des Geschädigten wohl, holt sich aber zumindest einen Teil (meist abhängig vom Alkoholpegel des Schädigenden) wieder. Finde es auch gut, dass die Haftpflicht so verfährt, da sonst falsche Anreize gesetzt werden.

Quelle: u.a. http://www.finanzfrage.net/frage/zahlt-die-privathaftpflicht-fuer-einen-schaden-der-unter-alkoholeinfluss-entstanden-ist