Dienstwagen, 1%-Regelung und längerer Urlaub. Besteuerung Privatanteil ruhen lassen?

1 Antwort

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Für volle Kalendermonate, in denen die Nutzung nachweislich nicht möglich war, kann die Versteuerung des gwV ausgesetzt werden.

Nachweislich heisst auch, dass auch ausgeschlossen werden muss, dass Familienangehörige und/oder irgendwer aus Deinem Privatumfeld den Wagen während der Abwesenheit nutzen könnte. Das heisst, Auto beim AG abliefern.

Auch nur 1 Tag Nutzung im Monat befreit Dich nicht von der 1%-Regel.

Ich weiss, dass es stimmt, was ich sage. Zum Suchen des § hab ich jetzt keine Lust.

interessant, dass der Wagen zu 100% gestanden haben musste.

DH.

0
@Frei123

@Frei123: von "gestanden" war keine Rede. Nur Du + Angehörige darfst keine Möglichkeit gehabt haben, ihn zu fahren.

0