Wann Aberkennung der 1%-Regelung bzw. des Dienstwagens durch Finanzamt?

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Zuallererst sind die Angestellte und die Selbständig zu unterscheiden.

Ob und für was ein Angestellter ein Firmen-Kfz nutzt geht nur den Arbeitgeber und den Arbeitnehmer etwas an. Falls der Arbeitgeber die private Nutzung gestattet, ist diese über die 1% Regelung als Lohn zu versteuern.

Wenn ein selbständiger ein Kfz kauft, kommt als erstes die Prüfung zu wie vielen Prozenten dieses Fahrzeug beruflich genutzt wird. Wird es mehr als 50% beruflich genutzt, ist es notwendiges Betriebsvermögen. Dies führt dazu, dass alle Kosten im Zusammenhang mit dem Fahrzeug absetzbar sind, aber die private Nutzung des Fahrzeuges muss irgendwie gegengerechnet werden. Bei einem Fahrzeug im notwendigen Betriebsvermögen erfolgte die über ein Fahrtenbuch oder die 1% Regelung.

Wird ein Fahrzeug zu weniger als 50 beruflich genutzt, hat die Ermittlung des privaten Anteiles anhand geeigneter Aufzeichnungen zu erfolgen, ansonsten schätzt das Finanzamt eine private Nutzung von 80%.

Stellt sich heraus, dass das Fahrzeug lediglich zu 10% oder weniger beruflich genutzt wird, dann streicht das Finanzamt den gesamten Betriebsausgabenabzug erstmal raus.

dass es nur den Arbeitgeber und -nehmer was angeht, wie ein Wagen genutzt wird, sehe ich anders. Würde man nun durchrechnen, was diese Dienstwagen letztendlich steuerlich kosten, wenn man die Gewinne von Konzernen sieht, die durch Dienstwagen verkleinert werden, dann könnte man hier weiter argumentieren. Ob durch das Mehr an Einkommensteuer durch die 1%-Regelung das wieder aufgehoben wird, mag man anführen.

Und zusätzlich sehe ich hier eine Frage der Gleichbehandlung: der Selbständige versteuert meist auch über 1%-Regelung. Und dennoch schaut man dem auf die Finger und dem Konzernangestellten nicht? Ganz logisch scheint mir das nicht.

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@KU333

Wenn ein Betrieb ein Fahrzeug kauft, damit seine Arbeitnehmer damit fahren können, dann ist das Unzweifelhaft eine Betriebsausgabe, genau so wie wenn eine Maschine oder eine Gebäude angeschafft wird.

Wenn dieses Fahrzeug dann vom Firmeninhaber noch für außerbetriebliche Dinge genutzt wird, dann muss er das versteuern, bzw. kann es nicht als Betriebsausgabe absetzen.

Wenn er das Fahrzeug seinem Arbeitnehmer gibt und dieser darf es privat nutzen, dann ist das wie wenn er dem Arbeitnehmer mehr Gehalt zahlt, und daher wird es dann versteuert.

Jeder Arbeitnehmer darf die Fahrten zu seinem Arbeitsplatz als Werbungskosten geltend machen, und jeder Unternehmer darf die Fahrten zu seinem Arbeitsplatz auch geltend machen, allerdings nur in der Höhe wie es ein Arbeitnehmer auch dürfte.

Wo ist jetzt da eine Ungleichbehandlung, und wo kostet das steuerlich irgendwas?

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Solange er versteuert wird und das Gewerbe aktiv ist, kümmert sich da niemand drum. Da muss man schon selbst tätig werden