DEKA Bonusrente 100 - Guthaben einsetzen zur Tilgung eines Immobiliendarlehens?

1 Antwort

Ist es möglich, dass Riester-Guthaben zur Tilgung des KfW-Kredites einzusetzen?

Ja aber nicht zwingend sinnvoll. Aufgrund der Besteuerung des Wohnförderkontos.

Was passiert im Falle des Immobilienverkaufs mit dem Riester-Guthaben?

Schädliche Verwendung, wenn nicht binnen 12 Monaten ein neues selbstgenutztes Objekt angeschafft wird.

Schädliche Verwendung heißt die Zulagen fließen an die ZfA zurück und die Steuervorteile der Beitragsphase sind dem Finanzamt zurückzugewähren.

Kann ich den Verkaufserlös auch zum Erwerb eines nicht selbst genutzten Renditeobjektes (Mehrfamilienhauses) nutzen?

Joa, deine Eigenbeiträge und die dann noch zu versteuernden Erträge. Zulage und Steuervorteil natürlich nicht.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Hallo Kevin1905,

vielen Dank für Deine schnelle Antwort.

Die Besteuerung des Wohnförderkontos setzt doch erst mit Renteneintritt ein, oder? Wenn das Haus vorher verkauft wird und das Guthaben dann wieder z.B. in einer DEKA Bonusrente investiert wird, dann ist doch alles fein. Oder irre ich mich?

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@Bauriester
Die Besteuerung des Wohnförderkontos setzt doch erst mit Renteneintritt ein, oder?

Korrekt.

Wenn das Haus vorher verkauft wird und das Guthaben dann wieder z.B. in einer DEKA Bonusrente investiert wird, dann ist doch alles fein. Oder irre ich mich?

Also du möchtest im Grunde das riesterfinanzierte Eigentum ablösen aber weiterhin dann einen nicht wohnwirtschaftlich gebundenen Riestervertrag halten?

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@Kevin1905

ja genau: wir wollen das Haus aufgrund der Größe vor Renteneintritt verkaufen (--> Kind ist dann aus dem Haus).

Kann man dann das Riesterguthaben, welches ja im Haus steckt und im Falle eines Verkaufes wieder frei verfügbar ist, in einen anderen NICHT wohnwirtschaftlich gebundenen Riestervertrag (also z.B. DEKA Riestervertrag, o.ä.) umschichten?

Wo kann man all die Regeln hierzu nachlesen?

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@Bauriester

Ich kann die Frage nicht aus dem Kopf heraus beantworten, denn dies ist ja eben nicht der Fall, dass der Vertrag direkt wieder wohnwirtschaftlich zu verwenden ist.

Sondern es geht um eine Rückwandlung.

Müsste ich mich selbst schlau machen, weil so einen Fall hatte ich noch nie. Im EStG ab §§ 79 ff stehen viele Grundlagen zur Riesterrente.

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