Hypothek aufnehmen trotz Nießbraucher? Zur Absicherung von Finanzierung von Auslandsimmobilie?

3 Antworten

Sehr geehrter Herr Bastian,

die Frage sahen wir erst heute und können diese mit einem klaren Ja beantworten.

Wir in www.baufi-zentral.de sind auf Steuerausländer, Wohnsitzausländer, Expats, Grenzpendler spezialisiert seit 20 Jahren. Gern setzen wir Finanzierungen für Personen um , die EUR-Lohn oder mit Nicht-EUR-Gehalt oder Auslandsrenten aller Staaten der EU und EFTA und aus vielen weitere Staaten außerhalb der EU (unsere Website) erhalten. Die Einkommensnachweise in Fremdsprachen werden akzeptiert.

Die Finanzierung ist möglich für alle Bundesländer in wenigen Banken. Die Kapitalbeschaffung auf eine Immobilie in der BRD der sinnvollste, günstigste und oft umgesetzte Weg.

Ihr Wunsch ist umsetzbar, wenn wir mit der Beantragung bereits die speziellen 2 Zustimmungen Ihrer Mutter als Miteigentümer zur späteren Grundschuld vorlegen und für den Rangrücktritt des Nießbrauchsrecht der Mutter hinter die künftige Grundschuld. Die Kredithöhe ist bank- u. bonitätsabhängig bis 80 % des bankinternen Beleihungswertes möglich, in wenigen Ausnahmen bis 90 % oder höher.

Es ist keine Mithaftung der Mutter in der Finanzierung notwendig, weil deren mitwirkende Zustimmung bzw. aller Miteigentümer für die 1. Rangstelle der Grundschuld im Grundbuch genügt.

Gern helfen wir, rufen zu den Zeitvorschlägen weltweit zurück und freuen uns auf weitere Fach- und Rechtsfragen zu Immobilien.

Mit freundlichen Grüßen

i.schneider@baufi-zentral.de

senior - Banker / Kreditspezialist für Personen mit ausländischem Wohnsitz u. Steuerausländer

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Das wird keine Bank mitmachen und zwar gleich aus 2 Gründen:

Der Nießbrauch ist vorrangig und vereitelt damit eine Verwertung der Sicherheit.

Außerdem wird die Bank Bruchteilseigentum als unzureichende Sicherheit wegen der komplizierten Verwertung ansehen.

Wir wissen nicht, wie es zu dieser Konstellation gekommen ist. Wenn das zum Beispiel durch Schenkung geschehen ist könnte es für eine ungenehmigte Belastung des Eigentums sogar Heimfallklauseln geben.

Bastian22303 
Fragesteller
 17.01.2022, 11:56

Danke für die Info. Hatte ich mir schon gedacht. Ja meine 50% sind durch eine Schenkung entstanden. Meine Mutter würde generell alles mit unterschreiben etc. Besteht dann die Möglichkeit?

oder nur wenn sie selber mit den Kreditvertrag abschließt oder als Bürge eintritt?

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Privatier59  17.01.2022, 12:50
@Bastian22303

Da wir den Schenkungsvertrag nicht kennen wissen wir nicht, was alles Folge einer Belastung des Grundstücks sein könnte. In jedem Fall wird die Bank verlangen, dass sie Vorrang vor dem Nießbrauch bekommt und, dass alle Miteigentumsanteile belastet werden. Ob die Mutter dann wirklich alles unterschreiben wird kannst nur Du sagen.

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Grundsätzlich aus Deiner Sicht - JA. Die Bank aber, wird es warscheinlich nicht mitmachen, wenn Deine Mutter nicht auch unterschreibt. Die Bank hätte schließlich im Fall der Fälle nur einen halben Haus-Anteil als Sicherheit. Da musst Du echt die Bank fragen! Viel Glück b