DVAG, als neuer Vertrauensmitarbeiter kündigen?

Wer ist DVAG und wo Österreich, Schweiz, Deutschland???

Deutsche Vermögensberatung AG

2 Antworten

Soweit arbeitsvertraglich keine andere Frist vereinbart wurde, so hast Du während der Probezeit eine 14-tägige Kündigungsfrist gemäß BGB § 622 :

https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__622.html

(3) Während einer vereinbarten Probezeit, längstens für die Dauer von sechs Monaten, kann das Arbeitsverhältnis mit einer Frist von zwei Wochen gekündigt werden.

Danach verlängert sich die Frist.

Was Du sonst möglicherweise unterschrieben hast ..... Erstattung irgendwelcher Schulungsgebühren .... bla, bla ... kann hier niemand wissen.

Letztendlich .... die Kündigung eines / des Arbeitsvertrages bedarf zwingend der Schriftform - auf Papier mit eigenhändiger Unterschrift.

Also, den Begriff Vertrauensarbeiter gibt es im Arbeitsrecht nicht. Es ist also eine Erfindung dieser Firma, ich behaupte sogar , es ist eine Marketingmaßnahme.

Ansonsten gilt das ganz normale Arbeitsrecht. In der Probezeit kann jede Partei zu jeder Zeit und ohne Angabe von Gründen kündigen, am besten schriftlich als Einschreiben mit Rückschein.