Einseitige Abfindung bAV durch Arbeitgeber und Berechnung von Kleinstbetragsanwartschaften?

1 Antwort

Das Arbeitnehmer Sparprogramm durch Umwandlung von Bruttoentgelt in Pensionskassenverträge mit kleinster Stückelung innerhalb der Grenze für Entgeltumwandlung nach § 3 Nr. 63 Abs. 1 EStG ist eine Steuerfreie Einkunft.

Der Arbeitgeber kündigt eine bAV in der Regel, weil er mit dem versorgungsberechtigten Arbeitnehmer
die Abfindung der bAV vereinbaren möchte.

Die Kleinstbetragsanwartschaften werden soweit sie zu Stückelungsfähigen Anteilen bei der gleichen betrieblichen Kasse bestehen je Vertrag zusammengefasst.