Darf Vermieter Kosten für Reinigungsfirma auf Mieter abwälzen?

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Wenn er die Mieter vorher angemahnt hat und mit Fremdvergabe gedroht hat - ja:

Ist die Treppenhausreinigung nach dem Mietvertrag Mietersache, so sind vor einer Fremdvergabe der Reinigung die im Mietvertrag vorgegebenen Voraussetzungen einzuhalten, wie z.B. Abmahnung der unzulänglichen Reinigung und Androhung der Fremdvergabe (AG Hamburg39 a C 25/05, Urteil vom 8.2.2006, MieterJournal 2006, 37).

(http://www.mieterverein-hamburg.de/mieterverein-recht/recht_n-mietrecht-mietertipps-urteile.htm)

Allenfalls geht es, wenn der Vermieter vorher die Fremdvergabe unter Fristsetzung in Aussicht gestellt hat. Andererseits habt ihr ja geputzt. Daher seid ihr der Reinigungsverpflichtung nachgekommen. Deshalb besteht keine Erfüllungsverweigerung. Die Kosten der Reinigungsfirma darf der Vermieter daher in keinem Fall auf die Mieter abwälzen.

Verletzt der Mieter seine Reinigungspflichten, dann kann ihn der Vermieter diesbezüglich abmahnen und ein Frist für die Ausführung der Reinigung setzen. Der Vermieter kann den Mieter, der dann immer noch säumig ist, auf Erfüllung verklagen. Weigert sich der Mieter dann immer noch, so kann der Vermieter aus dem Urteil die Vollstreckung betreiben. Man nennt dies eine Vollstreckung durch Ersatzvornahme (AG Wiesbaden - 91 C 2213/99-19). Der Vermieter läßt die Arbeiten ausführen (Reinigungsbetrieb oder Hausmeisterservice) und kann vom Mieter aufgrund des Urteils Kostenersatz verlangen.

Die gesamte Anzahl der Mieter kann nicht für die Unterlassung der Pflichten einer Mietpartei kollektiv in Anspruch genommen werden.

Zu den Kosten der Gebäudereinigung gehören die Kosten für die Säuberung der von den Bewohnern gemeinsam genutzten Gebäudeteile, wie Zugänge, Flure, Treppen, Keller, Bodenräume, Waschküchen, Fahrkorb des Aufzugs; Diese Kosten sind nach § 2 Nr. 6 der Betriebskostenverordnung 2004 umlagefähig. Sofern im Mietvertrag vereinbart, muss der Mieter die Kosten bezahlen.

Der Vermieter muss wie bei allen Betriebskosten das Gebot der Wirtschaftlichkeit beachten.