Nebenkostenabrechnung während Bauarbeiten im Treppenhaus

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Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Wenn in diesem Zeitpunkt keine Reinigung stattfand, bzw. die Reinigung nur im Rahmen der Bauarbeiten notwendig war (z. B. um regelmäßig den Baustaub zu beseitigen), dann dürfen hierfür natürlich auch keine Kosten in der Nebenkostenabrechnung aufgeführt werden. Jedoch gilt dieses natürlich nur für den entsprechenden Zeitraum (es würde also vermutlich den Posten "Treppenhausreinigung" in der Nebenkostenabrechnung 2012 nur reduzieren und gilt nicht z. B. für die Nebenkostenabrechnung für 2011)! Ich würde im Vorweg dieses bereits einmal mit deinem Vermieter klären.

Regelmäßig wird vertraglich vereinbart, dass Hausreinigungskosten zu den umlegbaren Nebenkosten gehören. Wenn Du nicht gerade zu den seltenen Ausnahmefällen gehörst, kannst Du gegen im Grunde nach gegen diese Kosten nicht angehen.

Die andere Frage ist die Höhe der Kosten. Da nun scheinst Du Dir selber nicht ganz sicher: Wurde nun garnicht geputzt oder war der Reinigungseffekt schnell wieder verschwunden. In beiden Fällen ist die Sachlage klar: Wenn nicht geputzt wurde, dann fallen auch keine Kosten an und es darf nichts umgelegt werden. Wenn aber geputzt wurde, dann muß auch bezahlt werden.

Und Dein Argument dazu, es würde gleich wieder schmutzig zieht da nicht. Wenn das richtig wäre, dann dürfte sich keiner von uns unter die Dusche stellen oder die Wäsche wechseln. Denk mal drüber nach.

Und im übrigen: Du hast Anspruch darauf, die Abrechnungsbelege beim Vermieter zur Prüfung einzusehen!