Guppy194 hat wohl Recht; ein Mahnbescheid müsste noch heute beim zuständigen Mahngericht eingehen; das genügt, um die Verjährung zu hemmen!
Die Gelder der Lebensversicherung gehören nicht zum Nachlass und werden daher auch vom Pflichtteil nicht erfasst. Die Kinder haben folglich keinen Anspruch darauf.
Deine Eltern erhalten Mieteinnahmen und diese sind nunmal zu melden. Ob sie steuerpflichtig sind, steht auf einem anderen Blatt. Aber um auf der sicheren Seite zu gehen, darfst du den Vorgang nicht geheim halten. Du solltest ihn melden bzw. die Eltern sollten ihn bei der Steuer angeben. Ob dann im Endeffekt eine Steuer überhaupt herauskommt, wage ich zu bezweifeln.
Da braucht dein Sohn meines Erachtens nichts machen. Denn er haftet ja nicht für seine künftige Schwiegermutter. Er wird nicht zur Kasse gebeten, weil er für sie nicht einzustehen hat.
Sie sollte sich ein lebenslanges Wohnrecht ausnehmen und vielleicht noch ein Leibgeding vereinbaren, damit sie zusätzlich monatlich eine Geldrente von dem Kind erhält oder Sachleistungenn (Brennholz, Essen undglm.) Dies wäre eine Gegenleistung für den Hauserhalt, so dass das andere Kind kaum mehr Ansprüche stellen kann.
Dafür kann gegebenenfalls die Hausratsversicherung einspringen. Die Eltern des bestohlenen Mädchens sollten sogleich ihren Versicherungsfachmann vor Ort konsultieren.
Ich meine schon, dass die Nachbarin haftet. Schließlich hat sie das Kind an sich genommen und damit auch die Aufsicht für das Kind. Sie wurde ihr damit von dessen Eltern übertragen. Für die Verletzung dieser ihrer Aufsichtspflicht hat wohl die Nachbarin einzustehen. Die private Haftpflichtversicherung muss und wird wohl für den Schaden aufkommen.
Das geht mit Sicherheit nicht. Bitte bedenke, dass sogar der Unterhaltsverpflichtete gegen die Kündigung vorgehen muss, um eine Abfindung zu erhalten, um sie dann wiederum für den Unterhalt einzusetzen. Ansonsten verschlimmert sich nur seine Lage. Denn es wird ihm das Einkommen fiktiv zugerechnet, das er nicht erzielt, aber erzielen könnte, erst recht, wenn es mutwillig wie in deinem Fall passiert.
Da muss die Krankeit sicher sehr lang anhalten. Der Arbeitgeber muss notfalls die Stelle anderweitig besetzen. Oder er darf auch nur eine sogenannte Änderungskündigung aussprechen. Die personenbedingte Kündigung (so etwa wegen der Erkrankung) muss und darf nur die letzte Möglichkeit für den Arbeitgeber sein.
Am besten schriftlich und gegenüber allen Gläubigern. Alle müssen mitmachen; sonst geht es nicht. Das ist eine gute Idee und sollte von dem Schuldner gut formuliert werden. Eine solche Formulierung könnte ich als Tipp bringen.
Ich würde wie Snooopy155 vorgehen; Andererseits muss ja der Vermieter auch an dein Geld heran kommen; denn er hat das Sparbuch und es ist für ihn eine Sicherheit für Schäden aus dem Mietverhältnis. Was nützt ihm ansonsten diese Sicherheit? - Also fordere ihn sofort auf, das Sparbuch zurück zu geben. Dann erhältst du schnell Klarheit, ob er einen Schaden behauptet oder nicht!
Der Versicherungsnehmer will ja offensichtlich die Hinterbliebenen oder Erben sichern, damit sie den Kredit nach seinem Tod nicht noch eigens abzahlen müssen. Daher hat er eine Versicherung abgeschlossen, die sicher alles abdeckt, damit der Bezugsberechtigte den Kredit sofort und komplett (mit Vorfälligkeitsentschädigung) zurück zahlen kann. Was anderes ergibt keinen Sinn. Es gibt sicher keine Differenz; außer die Versicherungssumme ist bewusst zu niedrig abgeschlossen worden. Eine solche Teilversicherung gibt es wohl; ist aber nicht ratsam. Bitte studiere deine Versicherungsbedingungen.
Danke für die Antwort Niklaus, aber das ist mir noch etwas zu wenig.
Du musst gegen alle einzeln vorgehen. Die Miterben sind in sogenannter Gesamthand verbunden. Es genügt daher nicht, wenn du sie als Gemeinschaft oder Erbengemeinschaft nur angehst, wenn sie auch von einem nur vertreten werden.
Die Annahmeerklärung ist zugegangen. Der Anbietende kann nicht einfach dir ein Angebot machen und dann in den Urlaub fahren. Du hast sofort und richtig angenommen durch Einwurf in den Briefkasten. Der Kaufvertrag wirkt und ist zustande gekommen. Ich würde sofort zum Anwalt gehen, um mal zu sehen, was der noch für dich herausholt. Wenn du schon so einen Verkäufer vergessen kannst, wirst du sicher noch Schadensersatz von ihm erhalten.
Ja, selbstverständlich. Ich rate dazu ausdrücklich. Denn dieses Verfahren geht am schnellsten und ist am sichersten.
Ja, das ist ohne Weiteres möglich. Aber dann nur aufpassen im Lehrvertrag: die Ausbildungszeit verkürzt sich demgemäß um einen Monat.
Dafür gibt es keine zeitliche Vorgabe. Denn für eine Erbscheinserteilung kann es die unterschiedlichsten Gründe geben, so etwa nur, wenn sich nach Jahren nach dem Erbfall herausstellt, dass die bis dahin angenommenen Erben gar nicht die wahren Erben sind. Dann müssen diese eben einen Erbschein beantragen und ihn auch tun können. Ein älterer und falscher Erbschein muss zuvor kraftlos erklärt werden.
Diese verrichten eine Dienstleistung. Sie helfen nämlich dem Gläubiger bei der Eintreibung der Schuld. Sie können sich dabei nur legaler Methoden bedienen. Sie schreiben Mahnungen und dürfen dabei bestimmte Gebühren, die sie ihrem Auftraggeber in Rechnung stellen, in der Mehnung von dem Schuldner verlangen. So viel ich weiß, dürfen sie anwaltschaftlich nicht auftreten. Eine Klage werden sie also nicht schreiben. Dazu muss der Rechtsanwalt her.
Wenn ihr einen wirksamen Vertrag für freie Mitarbeiter wollt, dann solltet ihr den Vertragsgegenstand genau festlegen. Denn der freie Mitarbeiter ist befugt, einzelne Arbeitseinsätze abzulehnen.