Sobald die Freigabeerklärung des Gläubigers bei der Bank eintrifft, ist die Kontenpfändung von ihr aufzuheben. Ansonsten gerät sie in die Haftung.

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Allenfalls geht es, wenn der Vermieter vorher die Fremdvergabe unter Fristsetzung in Aussicht gestellt hat. Andererseits habt ihr ja geputzt. Daher seid ihr der Reinigungsverpflichtung nachgekommen. Deshalb besteht keine Erfüllungsverweigerung. Die Kosten der Reinigungsfirma darf der Vermieter daher in keinem Fall auf die Mieter abwälzen.

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Ich sehe das gleich wie wfwbinder. Man darf zwar auf den Blinker vertrauen. Allerdings müssen da zusätzliche Anzeichen für das Abbiegen bestehen, wie z. B. die Verringerung der Fahrgeschwindigkeit. Erst wenn auch diese zusätzlichen Anzeichen gegeben sind, darf man einfahren. In deinem Fall hat dein Freund sicherlich eine nicht unerhebliche Mitschuld an dem Verkehrsunfall.

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