Kindergeldzuschlag : Kasse möchte BWA das geht doch nicht?

2 Antworten

Deine Frau besitzt Anteile an einem Unternehmen. Wenn offenkundig keine Einkommen vorhanden ist, ist es völlig normal und legitim in diese Richtung zu prüfen. Je nach wirtschaftlicher Lage des Unternehmens wäre dann z.B. der anteilige Gewinn zu berücksichtigen.

Sein Vermögen und Einkommen durch Firmenbeteiligungen zu verschleiern ist aus gutem Grund nicht so einfach möglich.

Die UG meine ich ist eine Juristische Person und nicht meine Frau . Diese wollen aber die BWA von der UG zur Berechnung . Das ist genau das was ich meine das das Betriebsergebnis nicht gleich der Gewinn von meiner Frau ist . Aber diese ignorieren es und wollen die Bwa der Steuerberater sagt das auch das es nicht richtig ist . Oder sehe ich es falsch .