Darf mein Nachbar mich bei meinem Arbeitgeber anschwärzen?

5 Antworten

Er kann das machen, aber es wäre höchstwahrscheinlich (nach Deinem Sachverhalt) zumindest üble Nachrede:

§ 186 Üble Nachrede
Wer in Beziehung auf einen anderen eine Tatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen geeignet ist, wird, wenn nicht diese Tatsache erweislich wahr ist, mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe und, wenn die Tat öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten eines Inhalts (§ 11 Absatz 3) begangen ist, mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Ich würde mir an Deiner Stelle keine Sorgen machen, denn Du lieferst ja Deine Arbeit ab.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986

Wenn er damit droht, würde man erst mal gelassen bleiben und Gegen-Beweise vorhalten. Auch eine Rechtschutzversicherung kann man vorhalten. Bei Homeoffice wird ja sicherlich die Zeit, wo Du im Netzwerk des Arbeitgebers eingeloggt bist, aufgezeichnet. Der Rechner muss halt so konfiguriert sein, das er nicht bei länger Nicht-Aktivität auf standby geht. Dann würde dies vom Server registriert.

Wenn es dann tatsächlich dazu kommt, das Du vom Arbeitgeber darauf angesprochen wirst, würde ich erst mal das schlechte Verhältnis zum Nachbarn schildern und das der Rechtschutzversicherung melden.

Auch der Hinweis, das das Abhöhren und Belauschen von Wohnungen vor Gericht sicherlich nicht zulässig ist, sollte nicht fehlen.

Wenn das mein Nachbar wäre, würde zumindest ich proaktiv vorgehen und das Gespräch mit dem AG suchen. Ich würde ihn fragen, wie er das beurteilt und was genau er von dir benötigt, über deine bisherigen Arbeitsergebnisse hinaus, um deine Arbeitsleistung nachvollziehen zu können. Das wäre eine Variante.

Die andere Variante wäre, deine Arbeitsleistung zu protokollieren, was du an Tag X alles gemacht hast. Dann kannst du bei einer eventuellen Konfrontation alles belegen.

Ansonsten die Anregungen von hildefeuer.

Am anschwärzen kannst du ihn nicht hindern,aber er muß damit rechnen das er nicht Ernst genommen wird und das du ihn wegen übler Nachrede anzeigst

Ich kenne deinen Arbeitgeber nicht. Aber normalerweise müsste er da drüber stehen. Warne ihn vor - oder den Betriebsrat, wenn vorhanden. Viel Glück b

Andri123  29.02.2024, 19:34

Ich denke auch, dass ein AG da drüberstehen sollte, wenn sowas kommt.

Ob ich den AG vorwarnen würde, hinge für mich von der Firma ab. Würde ich aber eher nicht tun.

Mein durchgeknallter Nachbar hat mir mal gesagt, er würde nun meiner Krankenkasse Bescheid geben, dass ich doch zu Unrecht Krankengeld beziehe. Zwar beziehe ich kein Krankengeld und gibt auch durchaus mehrere Krankenkassen... Naja, letztendlich wurde er zwangsweise von der Polizei abgeholt und nicht ich.

0