Darf Elternteil ohne Vollmacht Konto des Kindes kündigen und Geld abheben?

4 Antworten

Nach deutschem Recht dürfen Eltern nicht ohne Weiteres über das Vermögen ihrer Kinder verfügen.

https://mainanwaelte.de/eltern-vorsicht-finger-weg-vom-sparbuch-des-kindes/

Geh am besten zur Bank, verlange ein persönliches Gespräch mit dem Filialleiter und schildere den Sachverhalt.

Falls ein persönliches Gespräch nicht möglich ist, frage nach einem Termin für ein Telefonat.

Woher ich das weiß:Recherche

Nordlicht196 
Beitragsersteller
 20.01.2021, 08:36

Danke. Das habe ich alles bereits gemacht. Die Bank hat eingestanden, dass es einen Fehler gab. Siehe unten, es geht mir um eine kleine Sanktionierung, da so ein Verhalten schlichtweg jegliches Vertrauen in eine Bank zunichte macht und mir erhebliche Zeitaufwände beschert hat (Zeit ist rar, bin alleinerziehender und berufstätiger Papa).

Die Kinder sind nicht volljährig.

Oft bestehen Vollmachten für bestehende und zukünftige Konten für beide Elternteile (die sich gegenseitig „vertreten“ dürfen, sprich Konten alleine eröffnen und auch das Geld abheben, überweisen) die man bei der ersten Kontoeröffnung unterschrieben und eingerichtet hat. Wenn definitiv keine VM für sie bestand, haftet die Bank voll und diskutiert da auch nicht rum, da Fehler ihrerseits. Dafür haben sie auch ein Beschwerdemanagement


Nordlicht196 
Beitragsersteller
 20.01.2021, 08:35

Ja, es bestand definitiv keine Vollmacht, hat die Bank auch bereits zugegeben. Aber mir geht es darum, dem Berater einen kleinen Denkzettel zu erteilen, da er sich keiner Schuld bewusst schien, denn es sei ja die Mutter gewesen. Er schien es für so aussergewöhnlich zu empfinden, dass das Kind beim Vater wohnt und der Vater das Konto eingerichtet und für die Mutter keine Vollmacht erteilt hat, dass er nicht mal die Vollmacht überprüft hat, die eben nicht bestand. Gibt es eine Beschweredestelle (ausser der Rechtabteilung der Bank, mit denen habe ich schon gesprochen, die sagen auch nicht mal "Sorry"). Ich hatte logistischen und erheblichen Zeitaufwand, die Eröffnung eines neuen Kontos sowie die Rücküberweisung des Geldes zu erreichen. Kann man das - wie gesagt als kleinen Denkzettel - einen kleinen Schadenseratz verlangen? Oder den Fall zur Anzeige bringen? Evtl. möchte ich das, da es zuvor bereits durch einen Mitarbeiter der Bankfiliale eine Verletzung des Bankgeheimnisses gab und meiner angehenden Exfrau Details zu meinem Konto verraten wurden, obwohl die auch dafür keine Vollmacht besass (was Jahre nach der Trennung). Danke nochmals!

kat1905  20.01.2021, 08:50
@Nordlicht196

Also da handelt deine Bank nicht sehr kundenorientiert.. vllt mit Kontoauflösung drohen bzw Vorgesetzten verlangen?

Ich würde da mal bei der Bank nachhaken, wie das gelaufen ist. Vllt. hat die Mutter deine Unterschrift gefälscht?


Nordlicht196 
Beitragsersteller
 20.01.2021, 08:35

Hat sie gar nicht gebraucht, sie hat den Auftrag erteilt und ohne Vollmachtsprüfung hat man das einfach gemacht.