Darf ein Vertragspartner Lehrgeld verlangen?
Ein Psyhologe betreibt ein Nachhilfeinstitut. Die geworbenen Lehrkräfte sollen bei ihm psychologische Kurse belegen um sich weiter zu qualifizieren. Wer weniger als 1,5 Jahre für das Institut arbeitet wird mit den Fortbildungskosten in Regreß genommen.
Arbeitgeber sind zu Unterweisungen am Arbeitsplatu verpflichtet und Arbeitnehmer haben eine Mitwirkungspflicht bei der Fortbildung. Der Psyhologe umgeht diese Schutztegelungen mit Verträgen für freie Mitarbeiter. Geht das so einfach? Wie regelt das Standesrecht die Ausnutzung eines Vertragsverhäktnisses zum Vertrieb psychologischer Leistungen? Reicht der Vertragsschutz um Vereinbarungen über anderes Recht zu stellen?
3 Antworten
Über die vertraglichen Modalitäten kann ein Anwalt beraten und im Falle X ein Richter entscheiden - niemand hier kennt irgendwelche Vertragsklauseln.
OHA. Das hört sich genau so an wie das youtoube Video, das ich vor einiger Zeit gesehen hab, wo die "Schüler" dann immer Tiefer gerutscht sind und immer mehr Geld für weitere Kurse ausgeben sollten.
Und was als Psychologiekurs begann schwubelte sich immer weiter in Richtung Esoterik.
Ich gewinne den Eindruck, daß Lehrpersonen überwiegend Studenten und Eltern durch psychologische Techniken ausgenutzt werden.
"Arbeitgeber sind zu Unterweisungen am Arbeitsplatu verpflichtet und Arbeitnehmer haben eine Mitwirkungspflicht bei der Fortbildung."
Hier geht es aber, wenn ich das richtig verstehe, um Selbständige!?!
"Der Psyhologe umgeht diese Schutztegelungen mit Verträgen für freie Mitarbeiter."
Der Psychologe umgeht meiner Meinung nach nichts! Denn es handelt sich keinesfalls um Mitarbeiter!
Der Gesetzgeber unterstellt selbständigen ein besseres Rechtsverständnis, weshalb vieles vertraglich geregelt werden kann und darf.
Vieles, was bei Arbeitnehmern unwirksam wäre!