Mitgliedsbeitrag Sportstudio während lockdown?

2 Antworten

Der Mitgliedsbeitrag wird standardmäßig abgebucht, weil es im Buchungssystem so eingetragen ist. Es ist wohl einfacher, irgendwann eine Erstattung zu buchen, als bei allen Kunden eine regelmäßige Lastschrift aus- und wieder einzutragen.

Theoretisch ist das Studio nicht verpflichtet den Beitrag zu erstatten, weil es von den Behörden geschlossen ist und damit selbst keine Schuld an der Schließung trägt.

Die meisten Studios erstatten den ausgefallenen Monat trotzdem! Oder du bekommst einen Extramonat Laufzeit. Oder irgendetwas in der Art. Warte einfach ein paar Wochen ab, bis die Verwaltung nicht mehr so überlastet ist. Zurückbuchen würde ich nichts, da freut sich nur die Bank weil sie da schön Gebühren kassieren kann.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Ob die Servicepauschale in voller Höhe gefordert werden kann, wäre ggf. zu prüfen. Aber wenn du diesbezüglich keine Diskussion anfangen willst, lass den Betrag zurückbuchen und überweise den Differenzbetrag dann wieder. Bitte warte NICHT darauf, dass der offene Betrag wieder abgebucht wird! Sonst hast du bald ein Inkassobüro am Hals.

Ich würde aber auch davon abraten, ohne Vorwarnung einfach irgendwelche Lastschriften zurückbuchen zu lassen. Dabei entstehen immer Kosten, die sich das Fitnessstudio wahrscheinlich von dir zurückholen wird.

Du hast ab Belastungsdatum insgesamt 8 Wochen Zeit, die Lastschrift zurückbuchen zu lassen. Deswegen keine Hektik, lass uns das lieber sauber lösen:

Du schreibst jetzt dem Fitnessstudio einen Brief und verschickst den per Einschreiben Rückschein. Alternative: Du schickst eine E-Mail mit Zustellnachweis (DSN). Ist billiger, aber der Beweiswert ist etwas schwächer als bei einem Einschreiben.

Rücksendeadresse

Einschreiben Rückschein

Fitnessstudio XY
Straße + Hausnummer
PLZ + Ort

05.11.2020 [rechtsbündig]

Mitgliedsbeitrag November / Kundennummer XXXXX / ggf. Rechnungsnummer

Sehr geehrte Damen und Herren,

Sie haben am XX.XX.2020 den Mitgliedsbeitrag für den Monat November in Höhe von XX,XX € von meinem Konto abgebucht.

Da Sie aufgrund der Schließung des Fitnessstudios die geschuldete Leistung im Monat November nicht erbringen können, entfällt auch Ihr Anspruch auf Gegenleistung (§ 326 Abs. 1 BGB).

Bitte erstatten Sie mir den überzahlten Betrag in Höhe von XX,XX € bis zum 18.11.2020 auf folgendes Konto: IBAN DEXX XXXX XXXX XXXX XXXX XX

Sollte bis zu diesem Datum keine Erstattung erfolgt sein, werde ich den Betrag ohne weitere Ankündigung durch meine Bank zurückbuchen lassen. Dabei entstehende Kosten gehen zu Ihren Lasten.

Mit freundlichen Grüßen

XY

Woher ich das weiß:Hobby – Hobbyjurist - Grundwissen, garniert mit Recherche