Anzahlung bei Handwerksleistungen

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Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Bisher war die Antwort im Ausland klagen....

Aber Achtung, es gibt seit genau 10 Tagen ein neue Rechtsprechung für die EU !!! Und danach kann man auch im Heimatland klagen - das galt für einen Autokauf einer österreicherin in Deutschland. Meines Erachtens sollte das auch für Handwerkerleistungen gelten - aber ohne guten Anwalt wird da nichts gehen.

Du musst dir also überlegen, ob deine Anzahlung den Aufwand lohnt, immerhin will dein Anwalt erst einmal von dir Geld sehen. Bei einer rechtsschutzversicherung sollte man dort nachfragen...

In jedem Land der Erde gibt es Gerichte. Die Frage ist nur, ob sich der Weg dahin wirtschaftlich lohnt. Da wir über Deinen Fall rein garnichts wissen, können wir Dir da keinen Rat geben. Ergoogle Dir mal Details über das Gerichtswesen des fraglichen Landes und entscheide dann selber.

Im Grunde die gleichen wie in Deutschland. Der Prozess ist nur etwas aufwändiger, je nach dem wo der Firmensitz ist. Innerhalb der EU ist das aber auch nicht so groß. Hier ist lediglich die Sprache oft ein Problem (evtl. braucht man einen Korrespondenzanwalt).