Darf der Händler eine Bestellung stornieren mit Grund „nicht lieferbar/auf Lager“ NACHDEM er die Ware schon geliefert hat?


21.05.2023, 16:20

Dürfte der Händler von mir nun die 800€ verlangen oder kann ich ohne Probleme auf die 600€ beharren?

6 Antworten

Der KV ist rechtswirksam geschlossen, und das erst mal zu dem Preis von 600 €. Ob und inwieweit der VK den KV wegen Irrtum anfechten kann, wäre im Einzelfall zu prüfen. Eine solche Anfechtung müsste er aber unverzüglich erklären.

Die Frage ist, wann wurde es ein Kaufvertrag.

Bei den meisten Händlern findest du in den AGBs so einen Satz wie: der Onlineshop ist ein unverbindliches Angebot, die Bestellung löst noch keinen Kaufvertrag aus, der Kaufvertrag kommt zu Stande, wenn die Ware geliefert wurde.

Damit ist klar, das sobald du die Ware in der Hand hast, weder den teureren Preis zu zahlen hast noch die Ware zurückzusenden hast. In dem Moment wo du die Ware bekommen hast, war das ein beidseitig bindender Kaufvertrag.

Nur wenn für den Käufer offensichtlich ein falscher VK Preis angepriesen wird, kann der Verkäufer unmittelbar/zeitnah den KV anfechten!

Ich würde den vereinbarten Preis bezahlen und gut ist.

Mehr Geld kann und darf der VK nicht fordern.

Entweder liegt ein Anfechtungsgrund vor oder nicht.

Nach Deiner Schilderung ja nicht, wenn auch andere VK den ausgelobten Preis von 600 Euro verlangen.

Also keine Panik, lasse dich nicht unter Druck setzen.

Das der Artikel lieferbar war, ist durch die Zusendung ja offensichtlich. Somit kann der Kauf deshalb natürlich nicht rückgängig gemacht werden. Durch die Bestellbestätigung wurde der Abschluss des Kaufvertrages ja auch bestätigt.

Ich würde jetzt erstmal abwarten, was da noch von dem Käufer kommt. Klar ist, dass du, trotz Stornierung durch den Verkäufer, den Artikel bezahlen musst. Umschwärmen zu dem Preis, zu dem der Kaufvertrag geschlossen wurde. Problematisch könnte es werden, wenn der Käufer versucht den Vertrag aufgrund von Preisirrtum anzufechten. Aber sofern der Artikel auch bei anderen Händlern zu dem Preis Bestellbestätigung war, dürfte der Verkäufer damit auch nicht weiterkommen und es hätte ihm eigentlich auch schon vor dem Versand auffallen müssen.

setz dich mit dem Händler in Verbindung und er soll dir sagen unter welchen Verwendungszweck er die 600 € haben will.

....und Nein, du brauchst die Ware nicht zurücksenden.