bürschaft übertragbar?

3 Antworten

Mit Übertragen hat das Null zu tun!

Der Vermieter kann (muss aber nicht) dich aus dem bestehenden Mietvertrag rauslassen, der Vermieter kann dich im Zuge dessen aus der Bürgschaft entlassen, wenn es einen neuen solventen Bürgen gibt.

Rechtlich betrachtet müssen beide Mieter den bestehenden Mietvertrag kündigen, der Vermieter kann dann an den Ex alleine vermieten, muss es aber nicht.

Wenn Du noch im Mietvertrag stehst, müsste in D der gemeinschaftliche Mietvertrag von beiden gekündigt werden. Solange Du im Vertrag stehst, bist Du doch auch ohne Bürgschaft haftbar, das wird in Österreich auch nicht anders sein.

Damit endet auch Deine Bürgschaft.

In D könnte dann vom Vermieter ein neuer Mietvertrag mit dem Ex abgeschlossen werden, für den er dann einen anderen Bürgen benennen kann.

Eine Bürgschaft ist immer personenbezogen; das ist in keinem Land der Welt anders. Du kannst doch eine neue Bürgschaft auf diese Person ausstellen und die andere widerrufen. Damit wird die neue Person dann zum Zahlen herangezogen, wenn Du das Geld nicht hast. Die Wohnung muß damit nicht gekündigt werden.

user1184738 
Fragesteller
 06.08.2023, 13:42

vielen Lieben Dank für deine Antwort!

Dass sich eine Bürgschaft auf eine andere Person ausstellen lässt wusste ich nicht wirklich bzw ich konnte diesbezüglich nicht viel in Erfahrung bringen - danke für die Info!

0
Andri123  06.08.2023, 14:33
@user1184738

Du kannst die Bürgschaft nicht widerrufen, aber der Vermieter kann Dich aus der Haftung entlassen, wenn er mit einem anderen Bürgen zufrieden ist.

0