BRILLE bei Hartz IV, Schwerbehinderung und hoher Dioptrinzahl

3 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Dein Sohn nimmt ja an einer berufsfördernden Maßnahme teil. Ist die vielleicht gefährdet, wenn Dein Sohn nicht richtig sehen kann?

Schau mal, ob Dir diese Diskussion weiterbringt:

Anderer Ansatz für die Beantragung von Brillen

http://www.elo-forum.org/grundsicherung-sgb-xii/85071-anderer-ansatz-beantragung-brillen.html

und klick dort weiterführende Links an (meist nur als unterstrichene Zeile erkennbar).

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Hole Dir auch Rat bei einer guten behördenunabhängigen (!!!) Beratungsstelle wie dieser Hamburger

Arbeitslosen Telefonhilfe

0800 111 0 444 - wenn Du in Hamburg / Umgebung wohnst oder

040 22 75 74 73 - wenn Du in einem anderen Bundesland wohnst.

Dort ist man zum Thema Hartz IV sehr erfahren. Vielleicht haben die ja eine Idee für Euch. Würde ich Dir sehr wünschen.

Anne2009 
Fragesteller
 03.01.2013, 06:29

Danke auch für Deine Antwort und hier mal der neuste Stand der Dinge:

Also, ich habe gestern bei der Arbeitsagentur, beim Jobcenter und bei der Krankenkasse angerufen: Keine Stelle fühlt sich zuständig und verweist direkt auf die andere!

Die Arbeitsagentur sagt ganz klar, dass die Brille ein Hilfsmittel ist, das mein Sohn zur Bewätigung des alltäglichen Lebens braucht und es daher im Regelsatz mit abgegolten ist.! Mein Einwand, dass er aber die berufsfördernde Maßnahme OHNE Brille gar nicht weiterführen könnte, wurde mit dieser Begründung direkt abgeschmettert :-(! Außerdem riet man mir, mich an das Jobcenter hier vor Ort zu wenden, bzw. an die Krankenkasse.

Das Jobcenter widerum verwies mich sofort an die Arbeitsagentur! Über das JC gäbe es überhaupt keine Möglichkeit, einen Zuschuss zur Brille zu erhalten!

Die Krankenkasse gab mir, wie erwartet, auch direkt "einen Korb" : Sie ist nur noch zuständig, wenn das Sehvermögen MIT Brille nur noch 30% beträgt! Gott sei Dank ist DAS bei meinem Sohn noch nicht der Fall!

Wir waren dann bei Apollo-Optik und mein Sohn hat tatsächlich ein Gestell gefunden, in das seine alten Gläser passen! 34,95 € :-)!

Allerdings wurde unsere Freude darüber gleich wieder gedämpft, weil die Optikerin bei ihm keinen Sehtest durchführen konnte, aufgrund seiner Augenerkrankung. Dazu müssen wir zum Augenarzt. Den Termin werde ich gleich sofort machen, denn gestern war es dann dafür schon zu spät (Mittwoch!).

Neue Gläser wird er ganz sicher brauchen, denn seine alten sind schon über 2 Jahre alt! Laut Kostenvoranschlag von Apollo wird die Brille dann, wie ich schon vermutet hatte, 309,90 € kosten! Ohne Gestell !

Da ich nun hier vor Ort alle Möglichkeiten ausgeschöpft hatte, habe ich bei unserer Oma lieb nachgefragt und siehe da: Sie ist "natürlich" bereit, die Hälfte der Kosten zu übernehmen :-)))! ( Mehr kann sie auch nicht!). Den Rest werde ich schon irgendwie und irgendwo einsparen können.

Ich hoffe, das neue Jahr hat nicht noch mehr solcher unangenehmen Überraschungen für mich parat und bedanke mich nochmals ausdrücklich bei ALLEN netten Leuten hier, die mir so sehr mit ihrem Rat zur Seite gestanden haben! D A N K E :-)

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cyracus  03.01.2013, 07:04
@Anne2009

Dass Du erstmal telefonisch nachgefragt hast, ist verständlich. - Mach aber auch alles schriftlich. Telefonisch kann man Dich leicht abbügeln, bei schriftlichen Anträgen müssen aber Bescheide erteilt werden. Gegen Ablehnungsbescheide kannst Du dann Widerspruch einlegen. Viele Widersprüche haben Erfolg. Deshalb auf jeden Fall vorsichtshalber Widerspruch bei ablehnendem Bescheid einlegen.

Dieses Hin- und Herschieben von einer angeblichen Zuständigkeit zur anderen geht schließlich gar nicht!

Das Geld, das die Oma beisteuert, ist wunderbar. Fürs Amt aber sollte es ein schriftlich aufgesetztes Darlehen sein, das Du zurückzahlen musst. Denn wenn schließlich doch das Amt (welches auch immer) zahlen muss, kriegt Oma das Geld zurück.

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Zum Alles-schriftlich-Machen gebe ich Dir meinen Text rein, den ich vielen mit Grundsicherung reinsetze:

Mit dem Amt nichts telefonisch klären (das kann man später nie beweisen). Alles schriftlich machen. Am besten Schreiben, Belege und Anträge persönlich abgeben. - Den Erhalt des Schreibens lässt man sich auf einem mitgebrachten Doppel mit Stempel und Unterschrift bestätigen. (Dies verlangt man mit ruhigem, freundlichem Ton und reicht das Schreiben rüber, „und hier brauche ich noch Stempel und Unterschrift“).

Wenn man nur etwas abgeben will, dann wie üblich ein Schreiben aufsetzen, in dem erklärt wird, was "als Anlage" überreicht wird. - Wiederum dieses Anschreiben auf einem mitgebrachten Doppel mit Stempel und Unterschrift bestätigen lassen.

Diese Bestätigungen sind Gold wert, sie sind mehr wert als ein Einschreibebeleg (mit dem ja nur der Eingang eines Umschlags bestätigt wird).

Mit einer solchen Bestätigung kann von Seiten der Behörde nicht behauptet werden, Schreiben und Belege seien nicht eingegangen. Und wenn doch, eine Fotokopie von deren Bestätigung vorlegen (das Original unbedingt wie eine Kostbarkeit hüten). - Werden so die Unterlagen / Belege abgegeben, wird erfahrungsgemäß allgemein die Sache sogar zügiger behandelt.

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Wenn Du persönlich beim Amt vorsprichst:

Nimm am besten als Zeugen eine Begleitung mit, der Du vertraust. Nach dem Besuch beim Amt macht ein Erinnerungsprotokoll für den Fall, dass Du es später brauchst. - Es gibt auch ehrenamtliche Behördenbegleiter. - Google jeweils mit Deinem Wohnort (oder dem nächstgrößeren, wenn Deiner klein ist) mit

Ämterlotsen

Behördenlotsen

Hartz IV Mitläufer

Hartz IV Gegenwind e.V.

Wir gehen mit org

Diese Ämterlotsen haben für diesen ehrenamtlichen Dienst eine Ausbildung genossen und kennen sich mit den Gesetzen aus. - Zum Amt mit einer Begleitpersonen zu gehen ist in dieser Situation sehr empfehlenswert.

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Falls Du in Hamburg wohnst (wäre genial), geh zur Öffentlichen Rechtsauskunft und Vergleichsstelle (ÖRA) in der Dammtorstraße. Da bekommst Du fachkundigen Rat von ehrenamtlich arbeitenden Anwälten, Richtern und Fachbeamten. Diese halten sich an die Schweigepflicht genauso wie frei praktizierende Rechtsanwälte. - Und falls erforderlich, setzen sie auch Schreiben auf oder schreiben direkt an die Gegenseite.

http://www.hamburg.de/oera/rechtsberatung/

Die ÖRA ist eine Hamburger Besonderheit. Ob es hier und da in Deutschland ähnliches gibt, weiß ich nicht.

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Hab auch keine Scheu, die von mir genannte Arbeitslosen Telefonhilfe anzurufen. Die haben oft gute Ideen.

Viel Erfolg Euch beiden.

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Anne2009 
Fragesteller
 03.01.2013, 15:10
@cyracus

Hallo cyracus,,

ich weiß gar nicht, was ich sagen (schreiben ;-)! ) soll! Du gibst Dir soviel Mühe mit unserer Angelegenheit... das ist schon fast beschämend! Vielen herzlichen Dank!

Nein, wir wohnen NICHT in Hamburg, sondern in einem kleinen Ort im Münsterland.

Ich werde aber Deine Tipps, bezüglich des persönlichen Vorsprechens, des Widerspruchs usw., beherzigen, aber erstmal den Termin beim Augenarzt abwarten.

Vielleicht kann der uns ja eine Bescheinigung ausstellen, dass mein Sohn diese Gläser aus gesundheitlichen Gründen unbedingt braucht oder so ähnlich. Dann würde ich es auch nochmal bei der Krankenkasse versuchen, die allerdings ihren Sitz in Duisburg hat! Deinem Rat folgend, natürlich schriftlich ;-)!

Wenn Du magst, halte ich Dich über unsere Erfolge/Misserfolge auf dem Laufenden?!

Nochmals herzlichen Dank und liebe Grüße!

Anne

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cyracus  03.01.2013, 16:49
@Anne2009

Ja, berichte gern, wie es weitergeht. Mich interessiert es, und für andere in einer ähnlichen Situation kann es hilfreich sein.

Danke für's STERNchen ♥ ҉ Ƹ̵̡Ӝ̵̨̄Ʒ ♫ ♪ ♪ ♫ Ƹ̵̡Ӝ̵̨̄Ʒ ҉ ♥

Vom selben Stern

http://www.youtube.com/watch?v=no-6x6eO6CQ

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cyracus  18.03.2013, 13:18
@cyracus

Hallo Anne,

grad bekomme ich dieses Urteil unter die Nase und dachte sofort an Dich und Deinen Sohn:

Reparaturkosten für Brillen müssen vom Träger der Grundsicherung nach dem SGB II als Zuschuss bzw.Sonderbedarf übernommen werden

http://unrechtssystem-nein.forumieren.org/t1169-reparaturkosten-fur-brillen-mussen-vom-trager-der-grundsicherung-nach-dem-sgb-ii-als-zuschuss-bzwsonderbedarf-ubernommen-werden

Hole Dir gerne Unterstützung bei der von mir schon erwähnten Arbeitslosen-Telefonhilfe. Weil dieses Urteil so super-frisch ist, freuen die sich vielleicht sogar, so von dem Urteil zu erfahren.

Viel Erfolg und LG cyracus

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cyracus  26.01.2017, 23:18
@Anne2009

Hallo Anne,

es gibt ein neues Urteil zum Thema Brille, und zwar, wenn sie repariert werden muss:

Hartz 4 Behörde muss Kosten für Brillenreparatur tragen
https://www.sozialhilfe24.de/news/4215/hartz-4-behoerde-muss-kosten-fuer-reparatur-brille-uebernehmen.html

Kauf einer neuen Brille wird also nicht finanziert, geht aber das Gestell kaputt,oder jemand tritt aus Versehen auf die Gläser, muss die Reparatur übernommen werden - wenn die Person von Sozialtransfer = Regelsatz + Wohnkosten lebt.

LG

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cyracus  02.06.2015, 01:26

@Anne2009, das ist ja stark! Hab eben gegoogelt mit

finanzfrage cyracus sohn sehbehindert brille

und mir wurde tatsächlich Deine Frage gezeigt - hätte ja sonst in meinen Antworten suchen müssen ;-))

Unsere Korrespondenz ist ja schon etwas her - gleichzeitig vermute ich, dass die Themen Deines Sohnes Brille & Amt sowie Behinderung & Amt immer noch bestehen.

Unbedingt will ich Dich hinweisen auf einen gemeinnützigen Verein, der vielen Hartz IV-Beziehern und anderen mit Grundsicherung erfolgreich hilft. Es handelt sich um den

Deutscher Schutzverband gegen Diskriminierung e.V. (DSD)

Hier kannst Du Dein jeweiliges Anliegen schildern und um Hilfe bitten:

Prüfen Sie kostenlos Ihre Möglichkeiten!

http://mehr-hartz4.net/index.php?id=452 

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cyracus  02.06.2015, 01:33

Und auf diesen Bericht in der Presse will ich Dich hinweisen:

Gleitsichtbrille ist nicht im Hartz IV Regelsatz

Urteil: SG Mainz verpflichtet Sozialamt zur Kostenübernahme für Gleitsichtbrille

http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/gleitsichtbrille-ist-nicht-im-hartz-iv-regelsatz-90016583.php

Es ging bei Deinem Sohn zwar nicht um eine Gleitsichtbrille, sondern um ein not-wendiges Sondermodell wegen der Besonderheit seiner Sehbehinderung. Dennoch solltest Du von diesem Urteil wissen. Denn:

Eine not-wendige (Not abwendende) besondere Brille ist ja auch nicht im Regelsatz enthalten.

Wenn Ihr also wieder oder immer noch dieses oder ein anderes Problem mit einem der Grundsicherungsämter oder mit der Krankenkasse oder mit wem sonst noch habt, wende Dich vertrauensvoll an den DSD.

Sei herzlich gegrüßt

cyracus

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Leider gibt es keine Zuschüsse mehr, aber Ihr habt die Möglichkeit , beim Job-Center ein Dahrlehen zu beantragen, das dann in kleinen Summen monatlich zurückgezahlt wird.

Ein Tipp von mir: Im Apollo-Studio läuft zur Zeit eine Aktion mit Brillengestellen für 1 €

Lasst Euch dort einen Kostenvoranschlag für die komplette Brille erstellen und geht damit zum JC.

Vielleicht kommt Ihr so preiswerter an eine neue Brille.

Anne2009 
Fragesteller
 01.01.2013, 19:56

Oh, vielen Dank für den Apollo-Tipp!

Wir weren gleich morgen früh losfahren und vielleicht haben wir ja Glück und mein Sohn findet ein Gestell für 1,- €, das zu seinen jetzigen Gläsern passt!

Dann wäre ihm erstmal akut geholfen, denn das Einsetzen der Gläser geht bestimmt viel schneller, als eine Neuanfertigung! Mit der können wir dann warten, bis wir die Sache mit dem Jobcenter geklärt haben!

Vielen, vielen Dank auch an die Anderen, für die schnellen und hilfreichen Antworten :-)

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Primus  01.01.2013, 20:12
@Anne2009

Also nun muss ich Dich in Deinem Elan bremsen, denn die Brillengestelle werden wohl nur im Zuge eines Komplettbrillenverkaufes 1€ kosten :-((

Aber versuch`s ruhig, vielleicht habt Ihr ja Glück!

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Privatier59  02.01.2013, 04:29
@Anne2009

@Anne2009: Viele Optikerketten haben das "kostenlose" Brillengestell im Angebot, aber nur, um damit die Kundschaft in den Laden zu locken und dann wird es, wie üblich bei Optikern, teuer. Ausschließlich das Gestell kaufen ist nicht.

Ich habe da einen alternativen Spartipp für Dich. Wenn Du ganz genaue Angaben zu den Werten vorliegen hast, z.B. aus dem augenärztlichen Attest, dann kannst Du Dich auch im Internet umsehen. Ich habe mir aus Spaß mal bei Mister Spex eine Brille bestellt und dafür keine 30,--EURO bezahlt, wobei das Porto für den Versand aus China schon inklusive war. Ganz so billig wird es bei den hohen Anforderungen in Deinem Fall zwar nicht, aber immer noch billiger als beim Optiker um die Ecke.

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Anne2009 
Fragesteller
 02.01.2013, 07:00
@Privatier59

Danke für den Tipp mit dem Internet, aber leider kommt der für meinen Sohn nicht infrage .-(.

Wir hatten uns da schonmal etwas umgesehen und aufgrund der "Spezialgläser", die mein Sohn benötigt, wieder Abstand von dieser Möglichkeit genommen. Da ist doch individuelle, persönliche Beratung vor Ort wichtig. Trotzdem vielen Dank :-)!

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Anne2009 
Fragesteller
 02.01.2013, 07:26
@Primus

Oh ja, stimmt! Sicher gilt dieses Angebot nur beim Kauf einer KOMPLETTEN Brille!

Aber wir werden nachher trotzdem mal bei Apollo vorbeischauen, denn vielleicht kommt man uns ja preislich irgendwie entgegen, wenn wir gleichzeitig auch eine komplett neue Brille in Aufrag geben.

In jedem Fall hätte mein Sohn dann endlich auch eine "Ersatzbrille", falls nochmal so ein Malheur passiert :-(! Bisher konnten wir uns die nämlich leider nicht erlauben...!

Vielen Dank nochmal und ich werde an dieser Stelle auf jeden Fall "Bericht erstatten", wie's letztendlich gelaufen ist ;-)!

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Anne2009 
Fragesteller
 03.01.2013, 15:48
@Primus

Hallo primus,

erstmal vielen Dank für's Kompliment :-)!

Aber ehrlich gesagt, blicke ich hier überhaupt nicht richtig durch :-(! Ich habe jetzt die ganze Zeit versucht, Dir irgendwie auf das Kompliment zu antworten, funktionierte aber nicht! Aus Versehen habe ich dann wohl auch noch den "Wünscht-weitere-Fragen-Button" gedrückt... uff!

Deshalb nochmal über die "Kommentar-Funktion" und ich hoffe, Du liest diese Nachricht überhaupt!

Auch die Sache mit der "hilfreichsten Antwort" und der Punktevergabe ist mir noch ein wenig fremd. .! Ich habe jetzt allerdings, nach wirklich langem Zögern, cycarus mit der hilfreichsten Antwort "ausgezeichnet".

Bitte sei mir nicht böse, aber er hat sich wirklich wahnsinnig viel Mühe gegeben und ich werde seine Tipps auch sicherlich anwenden.

Natürlich bin ich auch Dir sehr dankbar und deshalb fiel es mir ja auch so schwer, eine Entscheidung zu treffen! Vielleicht habe ich ja nochmal die Gelegenheit, mich zu revanchieren... ?!

Irgendwie finde ich diese ganze "Hilfreichste-Antwort-Geschichte" total unfair :-(! Eine Art "Punktevergabe" wäre doch viel gerechter, findest Du nicht?

Mit haben hier so viele Leute geholfen, dass ich am Liebsten JEDEN bedacht hätte ;-)!

Also, wie gesagt, nicht böse sein, hm?

Liebe Grüße

Anne

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Primus  05.01.2013, 21:05
@Anne2009

Hallo Anne,

wir freuen uns alle, das wir helfen konnten und da wirklich nur einer ausgezeichnet werden kann, trifft es immer den richtigen ;-))

Mach Dir keine Gedanken darüber, denn Deine Rückmeldung über Euren Erfolg ist auch für alle anderen wichtig.

Das kommt nämlich viel zu selten vor und lässt uns meist im Ungewissen darüber, ob unser Rat erfolgreich war.

Alles Gute für Euch und LG

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Den Gang zum Job Center kannst Du Dir sparen....Brille fällt nicht unter Hartz 4 Härtefälle :-(

Aber keine Angst....Dir kann geholfen werden...

Als erstes muss der Bedarf fest gestellt werden z.B. Augenarzt. Der gibt Dir dann eine "Heilmittelverordnung" (Rezept) Damit ab zur Kasse und Antrag stellen auf Härtefall....Hartz Bescheid mitnehmen......Es wird zwar nicht ein Designer Modell, aber es gibt eine Grundversorgung...... Auch gleich bei der Kasse fragen, ob sie für Brillen eine "Festpreisabgabestelle" haben. Das sind Stellen, die mit der Kasse zusammenarbeiten und für das "Kassengeld" ein Angebot haben. Gilt auch für andere Heilmittel wie zB. Kompressionsstrüpfe Dann weiter zu Appollo, Fielmann usw. und Angebote vergleichen (vielleicht vorher ins Internet schauen, spart Zeit)... Vielleicht hast Du in deiner Stadt Glück und einer bietet Brillen zum komplettpreis an....Appollo hatte eins....19,90 Komplett.......

Kopf hoch....klappt bestimmt.........

LG Sabine

Anne2009 
Fragesteller
 02.01.2013, 07:15

Vielen Dank für Deine Antwort! Ja, einen Termin beim Augenarzt werden wir in jedem Fall machen, aber das kann dauern... :-(! Heute muss ihm erstmal akut geholfen werden, denn die kaputte Brille habe ich nur notdürftig kleben können.

"Mal eben" zu unserer KK gehen können wir auch nicht. Wir sind bei einer BKK versichert, die ihren Sitz in Duisburg hat und dort auch, meines Wissens, mit einem Optiker zusammenarbeitet. Wir wohnen allerdings im Münsterland!

Und 19,90 € Komplettpreis kommen für meinen Sohn garantiert nicht in Betracht, aufgrund der "Spezialgläser", (siehe Frage). Ach, schön wär's...!

Aber trotzdem vielen Dank, auch für die aufmunternden Worte :-)!

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