Die Eltern sind zwar unterhaltpflichtig, aber sie können auch die Schule wählen. Hier handelt es sich anscheinend um eine Privatschule. Geh auf eine öffentliche, die kostet kein Schulgeld.

Deine Eltern wollen Dir zeigen, dass nicht alles im Leben umsonst ist. Du darfst in deinem Alter sehr wohl arbeiten. Wie wäre es mit Zeitungsaustragen oder ein Ferienjob....

Es geht darum, dass Deine Eltern wollen, dass Du Dich bemühst und wenn es dann nicht zu mehr reicht, dann ist das ok.... Vielleicht hast Du vieles in ihren Augen "schleifen" lassen und da sie Dir mehr zu trauen, weil sie wissen, dass Du mehr kannst, greifen sie zu dieser Massnahme. Du suchst Fehler nur bei Deinen Eltern und fragst hier im Forum, nach "Rechtlicher Hilfe" . Warum fragst Du nicht, ob nicht einer einen Job für Dich hat? Oder gehst einmal "in Dir" und fragst Dich, was Du falsch gemacht hast.

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Anscheinend möchten Sie eine Vorausschau erstellen um bei einer Stelle (KFW , Jobcenter o.ä) ihre zuküntige Geschäftssituation zu simulieren. Wozu braucht man sonst "Planzahlen".

Ihrer Frage kann ich entnehmen, dass sie von Finanzbuchhaltung keinen "Plan" haben. Ich empfehle einen entsprechenden Kurs.

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Sicher betreibt der Gläubiger der Hypothek die Zwangsversteigerung. Wenn dem so ist, erhält er den Kaufpreis und die Hypothek wird gelöscht. Die Hypothek wurde als Sicherheit für ein Darlehen, welches personengebunden ist , eingetragen. Im Falle einer Sicherheitenverwertung im Rahmen der Zwangsversteigerung werden die Gelder an die Gläubiger nach Rang verteilt und die Hypothek gelöscht.

Anders ist es auch garnicht sinnig....Mit der Hypothek ist ein Darlehensvertrag verknüpft, das Haus ist die Sicherheit. Wenn das Haus den Eigentümer wechselt, müßte ja, damit die Hypothek bestehen bleibt, auch der Darlehensvertrag den "Besitzer" wechseln, denn beides ist miteinander verbunden und läuft auf den Namen des Schuldners. Wenn die Sicherheit verwertet wird, wird der Erlös bis zum in dem in der Hypothek genannten  Höchstbetrag  an den Gläubiger ausgezahlt. Verbleibende Beträge gehen direkt an den bisherigen Eigentümer.

In einer Höchstbetragshypothek ist nicht nur der Darlehensbetrag erfasst sondern auch die wahrscheinlich während der Laufzeit auflaufenden Zinsen, wodurch die Beträge so hoch erscheinen.

h

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1. Wie alt seid ihr? Du sagtest, dass Deine Freundin im ersten Jahr nach dem Studium ist.

2.  Wozu wollt ihr die Wohnung kaufen? Wollt ihr darin selber wohnen? Oder Vermieten?

3. Was habt ihr sonst auf der "Hohen" Kante?

4. Wie "fest" ist Eure Beziehung? Wie lange kennt ihr Euch?

5. Wofür war Dein Kredit?  Wie hoch ist die monatliche Rate?

6. Wie groß ist die ETW und wo liegt sie? Wie hoch ist das Wertgutachten bzw. m² Preis?

Ein seriöser Immobilienfinanzierer nimmt nicht nur die "nackten" Zahlen  unter die Lupe, sondern auch das Kundenumfeld. Wo die Zahlen passen, kann durch die Beleuchtung des Umfeldes/Zukunftsprognose schnell herauskommen, dass der Kunde nicht finanzierbar ist oder das Geschäft besser lassen soll.

Eine Finanzierung ohne Eigenkapital ist zwar schwerig, aber möglich, wenn die anderen Daten passen. z.B. die Immoblien mehr Wert ist, als der Kaufpreis.

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Als erstes: Du bist Erbe und somit hast Du sämtliche Pflichten und nicht nur die Rechte/Vorteile daraus zu tragen. Daraus kommt auch, dass eine Eintragung ins Grundbuch als Miteigentümer schon aus rechtlichen Gründen erfolgt bzw. erfolgen muss.

Dein Verhalten scheint sich sehr um DEINE Finanzen zu drehen. Da gäbe es noch die Möglichkeit, Deinen Anteil am Haus an Deine Mutter zu übertragen, dann müßtest Du Dich nicht darum kümmern und hättest keine Verpflichtungen.

Ich habe sehr viel Verständnis für Deine Mutter. Wer will schon sein Heim verlassen, in dem sie mit Deinen Vater wahrscheinlich glücklich gelebt hat. Hinzukommt, wer will sich in eine Wohnung einsperren lassen, wenn er ein eigenes Häuschen hatte.

In wie Weit Deine Schilderung über das Verhalten Deiner Mutter den Tatsachen entspricht oder nur Deiner subjektiven Wahrnehmung, kann ich nicht beurteilen. Ich kann auch nicht beurteilen, wie die Einkunftsverhältnisse Deiner Mutter sind.

Ich bin jedoch Deinen Beweggründen gegenüber sehr skeptisch.

Vielleicht bin ich altmodisch, aber als guter Sohn oder Tochter, würde ich meiner Mutter zur Hand gehen um das Haus in der Familie zu halten und ihr gewohntes Lebensumfeld sicher zu stellen. Gegen Müll und einen verwilderten Garten kann man etwas tun!

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Hallo Feldblume,

du benötigst eine ausführliche Beratung von einer fachkundigen, unabhängigen Stelle z.B. Anwalt für Sozialrecht. Gern "verdonnern" Behörden Kinder zu Unterhaltszahlungen für Eltern. Sehr oft zu unrecht bzw zu ungerechtfertigter Höhe.

Zum einen hast Du Anspruch auf eine eigene Altersvorsorge bzw Rücklage. Ein sogenanntes Schonvermögen. 750,- € pro Lebensjahr.

Zur Berechnung des Selbstbehaltes kannst Du alles heranziehen und von Deiner Rente anziehen. Also auch Versicherungen, Instandhaltung fürs Haus, Betriebskosten/Grundsteuern usw. , Deine Gesundheitskosten und einiges mehr. Da gibt es einiges...... , Bildung von Rücklagen für neues Auto, Reparaturen usw.

An Dein selbstgenutztes  Haus (außer es ist eine Prachtvilla) kann keiner ran.....

Wenn Deine Zusatzrente wegfällt, dann mußt Du eine Neuberechnung verlangen.

Der Selbstbehalt von 1.800,-- € ist eine Richtschnur, kann aber durch obige Faktoren wesentlich höher liegen. Außerdem musst Du nur 50% des Bertrages über 1.800€ als Unterhalt zahlen.....

Um 900 € zu zahlen, müsstes Du mindestens 1800 € zuviel haben..... also mindestens Rentenzahlungen von 3600 €

Dies ist nur eine Ferndiagnose :-) Daher mein Tipp....lass Dich beraten.

Ich kann Deine Situation gut nachvollziehen, da bei mir der Fall ähnlich lag. Zum Schluß wurden aus 300 € glatte 20 Euro........

LG Sabine

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Hallo Ernie,

die Bedingungen zu denen Du  aussteigen kannst, findest Du im Prospekt.

Du kannst zur nächsten Gesellschaftsversammlung einen Antrag auf Verkauf des Objektes einreichen. Die Gesellschaftsversammlung stimmt dann darüber ab, ob oder unter welchen Bedingungen der Fonds aufgelöst wird. Bevor dieser Beschluss nicht vorliegt, läuft der Fonds weiter.

Du scheinst aber nicht verstanden zu haben was Du hast. Die Gesellschaft kann nicht mit Deinem Geld arbeiten, da sie es nicht besitzt. Du hast zusammen mit 1000den anderen eine bzw mehrere Immobilien gekauft. Dein Geld steckt also in den Objekten, wenn Du heraus willst, zahlt dich die Gesellschaft aus (wenn Bargeld da ist), dass sind dann 2/3 des jetzigen Zeitwertes...wahrscheinlich ein wesentlich kleinerer Teil, als was Du bezahlt hast. Oder die Gesellschaft beschließt den Verkauf und der Erlös wird auf alle verteilt. das würde wahrscheinlich mehr bringen. Dazu braucht es aber einen Mehrheitsbeschluss.

Da die Objekte alle bezahlt und schuldenfrei sind, kann Dir nicht viel passieren..... Es wird ja auch Miete gezahlt, oder?  Raus um jeden Preis, dass würde ich mir überlegen.

LG Sabine

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Ich gehe davon aus, dass Du kein Bargeld bekommst sondern der Kaufpreis einfach geringer angesetzt wird. Dies mag zwar wie ein Geschenk wirken, ist aber eigentlich keines, da es nicht verboten ist ein Haus etwas unter Wert zu verkaufen. Hier wären es ca. 25%, dass ist OK.

Schenkungssteuer würde somit auch nicht anfallen und es könnten beide Darlehensnehmer ins Grundbuch...ohne Schenkungssteuer. Im Falle einer Scheidung würde dann eine normale Zugewinnermittlung stattfinden.  Sprich Hauswert minus Darlehensstand.....

Ich nehme aber einmal an, dass Deine Eltern möchten, dass im Falle einer Scheidung Du das Haus behälst und Dein Mann nur einen Finanzausgleich erhält.

Vielleicht solltet ihr dahingehend einen Ehevertrag andenken, wo ihr den "Scheidungsfall" schon jetzt regelt.

Wenn Dein Mann zwar den Darlehensvertrag mit Dir unterschreibt, haftet er für das Darlehen gesamtschuldnerisch, hat aber keinen Gegenwert.

Ich weiß nicht ob Kinder vorhanden sind, wenn ja könnten sie ein Pflichtteil von DEINEM  Haus verlangen, es würde aber bei der Pflichtteilsermittlung nur ein Teil des Darlehens angerecht werden.

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Grundschuld Sicherheitentausch nur mit Immobilie möglich?

zum Verkauf des Hauses muss die Grundschuld gelöscht werden.

Da die Vorfälligkeit fast so hoch ist wie das was ich sowieso noch bezahlen müsste, wollte ich den Darlehensvertrag bestehen lassen, u. als neue Sicherung die Kreditsumme in bar zu Gunsten der Bank in ihre eigenen sicheren Finanz Produkte hinterlegen.

Diese meinte dies geht nur mit einen anderen Haus mit erneuten Grundschuld Eintrag. Ich selbst meine, da der Vertrag noch ca. 5 Jahre läuft sich der Zinssatz zu meinen Gunsten verbessern kann, u. nicht wie jetzt nur mit 0,05% angerechnet wird. Habe bei der Bank damals gleichzeitig eine Kapital Lebensversicherung Zinssatz 3,25% die als Tilgung dienen sollte gemacht. Diese wird nicht berücksichtigt, wollen sogar am liebsten das ich diese kündige. Dort ist auch schon einiges eingezahlt, habe aber auch den ausstehenden Kredit bar zur Verfügung. Ich meine das Bargeld keine schlechtere Sicherheit ist als eine Grundschuld.

Darf der Sicherheit Austausch nur mit einer anderen Immobilie geschehen?

Muss verkaufen wegen chronischer Krankheit, Erwerbsausfall seit 1,5 Jahren u. Zukunft, Miteigentümer auszahlen.

Hallo, u. Danke für die vielen Antworten. Laut Urteilen habe ich folgendes gefunden :

Der Darlehensnehmer kann die Zustimmung der Bank zu einem Sicherheitenaustausch grundsätzlich beanspruchen, wenn die als Ersatz angebotene Sicherheit das Risiko der Bank gleich gut abdeckt wie die bisherige Sicherheit und der Darlehensnehmer in der Lage und willig ist, die mit dem Austausch verbundenen Kosten zu übernehmen (vgl. BGH, Urteil vom 3. Februar 2004, XI ZR 198/02). Die mit dem Austausch verbundenen Kosten können etwa Wertermittlungskosten, Notarkosten oder Grundbuchkosten sein. Das bedeutet, dass der Bank aus dem Austausch weder finanzielle oder rechtliche noch organisatorische Nachteile entstehen dürfen. Folgende Voraussetzungen müssen daher im Einzelnen erfüllt sein: 

Die Vorfälligkeitsentschädigung ist sogar etwas Höher im gesamten, wegen Bearbeitungs Kosten wie das was ich bis Vertragsende noch bezahlen muss.

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Wieso muss zum Verkauf die Grundschuld gelöscht werden?

Du kannst mit dem Käufer vereinbaren, dass er die Grundschuld bzw. das Darlehen zu den vorhandenen Konditionen übernimmt. Wenn die Bank zustimmt, was wahrscheinlich ist, wäre das kein Problem.

Du würdest dann als Verkaufserlös nur den Grundschuld übersteigenden Betrag erhalten.

Das Urteil,  welches Du hier anführst, greift nicht. Eine gleichwertige Sicherheit wäre eine andere Immobilie.

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Was heißt: Muss Hartz4 beziehen?

Die Rechtslage sieht wie folgt aus: Da Du durch die Schwangerschaft verhindert hast, dass deine Freundin arbeiten gehen kann, musst Du für ihren Lebensunterhalt aufkommen. Dass heißt, dass Du Unterhalt für Mutter und Kind zahlen musst und zwar so lange bis Deine Freundin wieder arbeiten gehen kann.

Sicher ist eins: Deine Freundin bekommt Geld, entweder von Dir oder vom Amt. :-)

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Die Bank ist berechtigt eine Bürgschaft der Schufa zu melden, aber nicht verpflichtet. Die Bonität des Vaters würde sich verschlechtern, da es sich um eine Eventualverbindlichkeit handelt.

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Frau A kann privatrechtlich bürgen, aber das Haus bzw. ihren Anteil nur mit Zustimmung von Frau B als Sicherheit einbringen. d.h. Frau B müßte der Eintragung der Bürgschaft/Hypothek ins Grundbuch zustimmen.

Wie die Bank das Haus bewertet und als Sicherheit akzeptiert, kann ich nicht sagen, da zu wenig über das Objekt bekannt ist. Dies ist eine Ermessensentscheidung der Bank und . hängt in von dem Objekt ab. z.B. Ein-oder Mehrfamilienhaus.

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Der alleinige Erwerb ist möglich. Es hängt jedoch vom Einzelfall ab. Wenn es sich um einen wesentlichen Bestandteil des Vermögens handelt, kann die Zustimmung des Ehepartners erforderlich sein bzw. der Ehepartner den Kauf verhindern bzw. anfechten.

Bei einer Finanzierung kann! die Bank die Unterschrift und somit die gesamtschuldnerische Haftung der Ehefrau verlangen, kann es aber auch lassen. Eine Ermessensentscheidung.

Um Rechtsunsicherheiten aus dem Weg zu gehen, werden Bank oder Verkäufer der Immobilie i.R.  die Zustimmung des Ehepartners einholen.

Bei einer Zugewinngemeinschaft ist es irrelevant, wer im Grundbuch steht und wer den Kredit aufnimmt. Im Falle einer Scheidung zählen die nackten Zahlen zur Ermittlung des Gewinns bzw. des Verlustes.

Wenn aber das Haus von beiden bezogen wird, kann im Falle einer Scheidung der im Grundbuch stehende den Auszug des anderen verlangen.

Im Falle einer Finanzierung zahlt nur der den Kredit zurück, der im Darlehensvertrag steht.

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Stimmt, aber Du wirst für 50.000,-- € kaum eine gute Immobilie bekommen. Wer finanziert den Rest?

Kannst Du Dir landfristig die Raten leisten? Wie sicher ist der Arbeitsplatz?

Ohne etwas "auf der hohen Kante für Notfälle" kann der Traum von der Immobilie schnell zum Alptraum werden.

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Kennst Du den Spruch...... Unwissenheit schuetzt nicht vor Strafe...

Aber mal so......wie oft kontrolliert dein Freund seine Kontoauszuege?

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Lach, dass kenn ich....wir haben auch so ein paar Spezialisten.........

Teilen wir das Problem auf:

  1. Die Rampe ist Privatbesitz des Vermieters. Er hat das Recht, Dir dort das Parken zu untersagen. Er kann Dich auch abschleppen lassen und Dir die Kosten in Rechnung stellen. Er hat aber auch die Pflicht Dir den freien Zugang zur Garage zu ermöglichen. Ansonsten hast Du das Recht die Miete zu mindern.

  2. Du kannst es mit dem "Schild" versuchen, aber wenn Du mit abschleppen drohst, musst Du es auch wahr machen., damit man Dich ernst nimmt. Das Problem ist aber, dass Du, weil es sich um Privatland handelt, den Abschlepper selbst zahlen und notfalls vom Falschparker einklagen mußt.. Dasselbe gilt für Deinen Vermieter, der unbefugte von seinem Land entfernen kann. Wenn Du weißt, wer der Übeltäter ist, dann gebe ihm einmal seine eigene Medizin. Er steht auf der Rampe und Du stellst Dich davor, hefte Deine Tel-Nummer an und warte ab..........Wird er "pampig", ist das Nötigung oder Hausfriedensbruch........und bei Strafrecht spielt öfftl. Land und Privatgrundstück keine Rolle ;-)

In unserer Wohnanlage parken jetzt alle ganz brav........ :-))

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Zum Teil hängt es von der persönlichen Situation ab....Kind behindert, Frau findet trotz Bemühungen keine Stelle, keine Betreuung für das Kind vorhanden....

Ganz sicher ist: Bis das Kind drei Jahre ist, bist Du dran...

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Das hängt vom Gutschein ab.

Geschenkgutscheine von Mediamarkt, Douglas usw. sind "Inhaberpapiere" im übertragenen Sinne. Wer ihn hat, kann ihn einlösen.

Es gibt aber auch personenbezogene Gutscheine, die nicht übertragbar sind. Dies steht aber dann in den "Einlöse- Bestimmungen" Beispiel: Du hast einen PC gekauft und erhälst einen Gutschein zur Wartung dieses PC´s. Oder Gutscheine in Verbindung mit einer Kundenkarte. Diese sind dann nicht von jedem einlösbar, sondern nur in Verbindung mit der namentlich ausgestellten Kundenkarte.

Hast Du ein konkretes Beispiel?

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Bitte lese im Darlehensvertrag nach, ob eine Klausel vorhanden ist, was im Todesfall vereinbart ist, oder ob es ein Sondertilgungrecht gibt.

War die Versicherung vielleicht als Sicherheit für das Darlehen hinterlegt oder abgetreten? Wenn ja muss die Bank die Versicherungssumme akzeptieren, ohne Vorfälligkeitsentschädigung.

Da der Darlehensvertrag umgeschrieben werden muss, muss eigentlich die Bonität neu geprüft werden. In diesem Zusammenhang kann man meist auch manches neu aushandeln.

Ohne weitere Fakten kann ich Dir leider nichts genaueres sagen.

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Gibt es einen wichtigen Grund umzuziehen?

Da in Berlin wieder der Wohnberechtigungsschein eingeführt wurde, vielleicht gibt es das bei Dir auch. Staatl./städtische Wohnungsbaugesellschaften oder auch Genossenschaften sind offener als freie Vermieter. Ruf diese an und lasse Dich dort in die Listen eintragen.

Es muss nicht immer ein Makler sein.....der verursacht nur Kosten......

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