Brief in einem Amt angeblich nicht angekommen?

2 Antworten

Deine Frage sehe ich jetzt erst.

Es heißt nicht ARGE 2, sondern Arbeitslosengeld 2 / Alg 2 / Alg II oder auch Hartz IV.

Du bist leider nicht das erste Opfer von Schlampereien in einigen Jobcentern.

Du hast doch jetzt einen ablehnenden Bescheid erhalten. Ich verstehe nicht, dass darin steht, dass Du nur noch vor Gericht etwas machen kannst (also klagen). Gegen den Bescheid wird doch Widerspruch eingelegt, der begründet wird. Danach kommt ein Widersspruchsbescheid, gegen den Du klagen kannst.

Diese verkürzte Form = Widerspruch und dagegen nur noch klagen, gibt es nicht - oder ist mir etwas entgangen?

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Anzeige wegen Unterschlagung bringt nichts, die verläuft im Sande. Denn jeder kann behaupten, etwas dort in den Briefkasten eingeworfen zu haben, ohne es wirklich getan zu haben. Wenn solch eine Anzeige aufgenommen wird, wird von seiten des Jobcenters behauptet werden, dass selbstverständlich alle Unterlagen, die in den Hausbriefkasten eingeworfen werden, sorgfältig bearbeitet werden. Und die Sache wird dann eingestellt.

Das bringt Dir also höchstens noch einen Wutanfall, sonst nichts.

Um es übersichtlicher zu gestalten, gehe ich im anhängenden Kommentar noch auf den Beratungsschein ein.

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Wenn Du doch einen Bescheid erhalten hast, gegen den Du Widerspruch einlegen kannst, dann mach das. Achte dabei auf die Frist, wann der Widerspruch dort eingegangen sein muss (mach's nicht auf den letzten Drücker, der Postweg kann sich verzögern). Wenn möglich gib ihn persönlich ab und lass Dir das bestätigen (mehr dazu gleich). Wenn kein Besucherkontakt im Jobcenter möglich ist, dann schicke den Widerspruch per Einschreiben/Rückschein (persönlich abgeben ist sicherer). Formuliere den Widersprich ungefähr so:

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A n f a n g

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Dein Absender

Datum

  • gegebenenfalls: Einschreiben/Rückschein

Adresse Jobcenter

Betreff: Az ... (das Aktenzeichen) / Bescheid vom ...

Sehr geehrte Damen und Herren,

gegen oben genannten Bescheid lege ich hiermit

  • jetzt mittig, geht hier nicht

W i d e r s p r u c h

  • jetzt wieder linksbündig

ein.

B e g r ü n d u n g :

Die von Ihnen angeforderten Unterlagen

  • Eventuell: Die von Ihnen mit Schreiben vom ... angeforderten Unterlagen

warf ich am ... in Ihren dafür vorgesehenen Hausbriefkasten ein. Dabei handelte es sich um

  • (nun untereinander aufzählen wie - Original von ... - Kopie von ...)

Ich bin höchst erstaunt und entsetzt, dass diese Unterlagen in Ihrem Hause verlorengegangen sind.

Anliegend erhalten Sie die Unterlagen noch einmal. Ich hoffe inständig, dass diesmal die Unterlagen bei Ihnen nicht verlorengehen, und dass mein Antrag nun zügig bearbeitet wird.

Dies bitte ich mir zu bestätigen und auch, das der ablehnende Bescheid vom ... gegenstandslos ist.

Ich bin dringend auf die Hilfe zum Lebensunterhalt angewiesen.

  • Wenn Du das per Brief schickst, füge hinzu:

Weil es mir nicht möglich ist, persönlich bei Ihnen vorbeizukommen, bitte ich Sie, den Erhalt dieses Schreibens auf anliegendem Doppel mit Datum, Unterschrift und Stempel zu versehen und mir dies per beigefügtem Freiumschlag zurückzusenden.

  • Achte darauf, dass der an Dich adressierte Freiumschlag mit einer Briefmarke versehen ist. - Bestenfalls wird Dir die Bestätigung zugeschickt, wenn nicht, hat es Dich die Briefmarke gekostet.

Hochachtungsvoll

(Deine Unterschrift)

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E n d e

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Am günstigsten wäre es, den Widerspruch persönlich abzugeben. Weiter günstig, nicht allein hinzugehen, sondern mit einem Ämterlotsen / Beistand. Nun lassen ja die (meisten? alle?) Jobcenter Besucher wieder zu, viele Jobcenter bestehen aber darauf, dass die "Kunden" alleine, also ohne Begleitung kommen. - Mit einem Ämterlotsen dort zu erscheinen und diese Angelegenheit in einem Gespräch zu klären, kann sinnvoll sein.

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Einige meiner Kollegen hier sind schon genervt von meinen Hinweisen, die ich vielen Fragenden in Sachen Grundsicherung (dazu gehört auch Harz IV) reingebe. Deine Erfahrung zeigt wieder, wie wichtig die sind.

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Nun meine vorsorglichen Hinweise für Arbeitslose (ALG 1 und ALG 2 / Hartz IV) und Aufstocker sowie Grundsicherungsbezieher, wie ich sie vor der Corona-Zeit formulierte. Hier gehe ich auch auf das Thema Ämterlotsen ein. - Du wirst leicht erkennen, was auf Deine Situation zutrifft:

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Umgang mit Sozialbehörden

Mit dem Amt nichts telefonisch klären (das kann man später nie beweisen). Alles schriftlich machen. Am besten Schreiben, Belege und Anträge persönlich abgeben. - Den Erhalt des Schreibens lässt man sich auf einem mitgebrachten Doppel mit Stempel, Datum und Unterschrift bestätigen. Dazu schreibe auf das Doppel dort, wo Platz für Stempel usw. ist: "Schreiben unterschrieben erhalten:" (oder: "... unterschrieben nebst Anlagen erhalten"). - Dies verlangt man mit ruhigem, freundlichem Ton und reicht das Schreiben rüber, „und hier brauche ich noch Stempel mit Datum und Unterschrift“.

Wenn man nur etwas abgeben will, dann wie üblich ein Schreiben aufsetzen, in dem erklärt wird, was "als Anlage" überreicht wird - sind es mehrere Anlagen, diese mit Nummern versehen aufzählen. (Achtung! Anlagen immer als Kopie einreichen. Falls ausnahmsweise mal ein Original verlangt wird, dann davon für die eigenen Unterlagen eine Kopie machen.) - Wiederum dieses Anschreiben auf einem mitgebrachten Doppel mit Stempel und Unterschrift bestätigen lassen.

Diese Bestätigungen sind Gold wert, sie sind mehr wert als ein Einschreibebeleg (mit dem ja nur der Eingang eines Umschlags bestätigt wird).

Mit einer solchen Bestätigung kann von Seiten der Behörde nicht behauptet werden, Schreiben und Belege seien nicht eingegangen. Und wenn doch, eine Fotokopie von deren Bestätigung vorlegen (das Original unbedingt wie eine Kostbarkeit hüten). - Nicht (oder angeblich nicht) abgegebene Unterlagen kann als Verstoß gegen die Mitwirkungspflicht gedeutet werden, was zu Sanktionen führen kann = Kürzung von Geld. - Und: Werden so die Unterlagen / Belege abgegeben, wird erfahrungsgemäß allgemein die Sache zügiger bearbeitet.

Falls Du meinst, ich würde übertreiben, google mit

jobcenter unterlagen verloren

und lies auch dies:

Hartz IV: Verschwundene Unterlagen mit System?

http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/hartz-iv-verschwundene-unterlagen-mit-system.php

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Im Gespräch mit den Mitarbeitern immer korrekt und konzentriert sein. Wenn die Mitarbeiter freundlich und zugewandt sind: Auch Infos im Vertrauen landen in der Akte und können später gegen den „Kunden“ (wie es seltsamerweise bei Sozialbehörden heißt) verwendet werden. - Lies auch

Wichtige Tipps für Hartz-IV-Betroffene

http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/wichtige-tipps-fuer-hartz-iv-betroffene.php

und

Die häufigsten Hartz IV Fehler der Jobcenter

http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/die-haeufigsten-hartz-iv-fehler-der-jobcenter.php

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Deinen ePersonalausweis musst Du nicht kopieren lassen, alles Wichtige kann davon abgeschrieben werden:

Wann ist das Kopieren des Personalausweises erlaubt

https://www.datenschutzbeauftragter-info.de/wann-ist-das-kopieren-des-personalausweises-erlaubt/

und

LDI NRW: Personalausweis kopieren oftmals nach DSGVO verboten!

https://www.datenschutzbeauftragter-info.de/ldi-nrw-personalausweis-kopieren-oftmals-nach-dsgvo-verboten/

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Deine zur Bearbeitung Deiner Sache erforderlichen Bankbelege legst Du vor - sie werden eingesehen, aber NICHT fotokopiert - lies dazu dies:

Hinweise zur datenschutzgerechten Ausgestaltung der Anforderung von Kontoauszügen bei der Beantragung von Sozialleistungen

https://www.datenschutzzentrum.de/artikel/1109-Hinweise-zur-datenschutzgerechten-Ausgestaltung-der-Anforderung-von-Kontoauszuegen-bei-der-Beantragung-von-Sozialleistungen.html

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Immer wieder kommt es vor, dass Jobcenter / Sozialämter eine aktuelle Mietbescheinigung vom Vermieter verlangen, obwohl Mietvertrag und letzte Mietanpassung eingereicht sowie Bankbelege mit den Mietezahlungen vorgelegt wurden - dazu:

Jobcenter Regensburg: Vermieterbescheinigungen verstoßen gegen Datenschutz

https://kanzlei-hhs.de/jobcenter-regensburg-vermieterbescheinigungen-verstosen-gegen-datenschutz/

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Auch dieses Thema erinnert an "und ewig grüßt das Murmeltier": Handy-Nummern und Email-Adressen. - Lies dazu:

Hartz IV: Jobcenter erschleichen sich rechtswidrig Email-Adressen und Handynummern

https://www.gegen-hartz.de/news/hartz-iv-jobcenter-erschleichen-sich-rechtswidrig-email-adressen-und-handynummern

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Oft ist es ratsam, zum Amt einen Beistand / Ämterlotsen als Begleitung mitzunehmen. Dieser Ämterlotse muss nur zuhören und kann dabei Protokoll führen, oder hinterher macht man gemeinsam ein Erinnerungsprotokoll. Der Beistand kann aber auch für Dich Erklärungen abgeben, dazu § 13, Absatz 4 SGB X (google mit 13 sgb 10):

  • (4) Ein Beteiligter kann zu Verhandlungen und Besprechungen mit einem Beistand erscheinen. Das von dem Beistand Vorgetragene gilt als von dem Beteiligten vorgebracht, soweit dieser nicht unverzüglich widerspricht.

Für einen ehrenamtlichen Behördenbegleiter = Beistand google jeweils mit Deinem Wohnort (oder dem nächstgrößeren, wenn Deiner klein ist) mit

  • Ämterlotsen
  • Behördenlotsen
  • Behördenbegleiter
  • Hartz IV Mitläufer

Diese Ämterbegleiter sind wertvolle Hilfen und notfalls auch Zeugen, und (die meisten? alle?) haben für diesen ehrenamtlichen Dienst eine kleine Ausbildung genossen und kennen sich bestenfalls mit den Gesetzen aus. (Sag beim Amt niemals, Du hättest einen Zeugen dabei! Zeugen dürfen des Raumes verwiesen werden - Beistände dagegen nicht, auf die hast Du ein Recht.)

In Hamburg z.B. bietet die Diakonie Begleitung durch Ämterlotsen an.

Lebst Du in einer Bedarfsgemeinschaft (oder Haushaltsgemeinschaft): Andere Mitglieder solch einer Gemeinschaft können für Dich kein Beistand sein, denn sie sind nicht neutral, sondern automatisch selbst Betroffene.

Google mit

legitimation eines beistands pdf (die Wörter genau so)

und lade Dir die Datei vom elo-forum runter. Darin erfährst Du die gesetzliche Grundlage für Beistände und dass jeder Bürger ein Recht darauf hat, sich bei Behördengängen von einem Beistand begleiten zu lassen.

In der Info erfährst Du unter anderem, dass wenn Dein Beistand für Dich etwas sagt, und Du widersprichst nicht, gilt es so, als hättest Du selbst es gesagt.

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A C H T U N G ! - sehr wichtig für Hartz IV-Bezieher:

Folge den Dir aufgegebenen Mitwirkungspflichten wie Bewerbungen schreiben, an Maßnahmen / Fortbildungen teilnehmen (auch falls Dir eine der Maßnahmen blöd, unsinnig oder für Dich unangemessen erscheinen mag). In solch einem Fall wende Dich an eine Arbeitsloseninitiative / Arbeitslosenberatung / Rechtsberatung. - Bezüglich fehlender Mitwirkung wurde das Gesetz für Hartz IV-Bezieher krass verschärft, und das kann sehr schmerzhafte finanzielle Folgen für Dich haben!

Das Jobcenter kann dann ihren "Kunden" berechnen, was das Jobcenter hätte sparen können, hätte der "Kunde" die Anweisung befolgt und dadurch Arbeit gefunden - und das nicht nur für die Vergangenheit, sondern auch für künftige Jahre. (Das ist also ein Schauen-wir-mal-in-die-Glaskugel-Gesetz, völlig gaga, leider aber real.) Und das kann sehr, sehr, sehr teuer für den "Kunden" werden.

U n d :

Sollst Du im Jobcenter eine Eingliederungsvereinbarung (EGV) unterschreiben, unterschreibe sie nicht dort, nimm sie mit nach Hause!! - Geh auf YouTube und gib dort ein: Eingliederungsvereinbarung. - So bekommst Du viele wertvolle Infos zu diesem Thema.

cyracus  30.06.2020, 00:14

Falls Du ein Erstgespräch bei einem Anwalt für Sozialrecht willst, besorge Dir beim Amtsgericht einen Beratungsschein.

Handelt es sich doch um einen ersten ablehnenden Bescheid, lege auch dann den Widerspruch ein. Statt der Begründung schreibe dann nur:

"Begründung folgt."

Die Begründung muss dann zeitnah folgen, damit der Widerspruch seine Wirksamkeit behält. Mit solch einem verkürzten Widerspruch hast Du sichergestellt, dass Du die Frist eingehalten hast.

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Nun wollte ich Dir dazu etwas einfügen, doch der Editor (das Feld, in das wir hier reintippen) streikt. Das hatte ich in letzter Zeit schon gelegentlich. Klingt komisch, aber irgendwie ist der Editor manchmal "kaputt". Es ist dann nicht möglich, irgendetwas einzufügen.

Deshalb gehe bitte so vor:

Klick auf meinen Namen und gehe bis zu meiner Antwort, die ich vor drei Tagen schrieb, an

presentbriefs

mit dem Titel

Beantragung vorrangiger Leistrungen statt Hartz IV?

Ich wünsche Dir sehr, dass Du die Sache geregelt kriegst.

Wenn Du nun in große Not geraten bist, kann möglicherweise ein Beratungsgespräch bei einer Sozialberatung hilfreich sein. Google so und füge Deinen Wohnort hinzu.

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