Besitzt mein Nachbar wirklich teile von meinem Grundstüc?


29.05.2021, 19:57

Ach so habe ich vergessen der Kaufvertrag zwischen dem Vorvorbesitzer und unserem Nachbarn war bei Hauskauf nicht angesprochen wurden, weder vom Makler noch von der Vorbesitzerin...Unterlagen bzw. Kaufvertrag war auch nicht bei den überreichten Unterlagen des Maklers und der Vorbesitzerin, den Kaufvertrag hat uns unser Nachbar gezeigt.

Wurde dieser Kaufvertrag für das kleine Grundstück von einem Notar beglaubigt?

Nein, das wurde nur auf ein weißes Blatt Papier geschrieben und von beiden Parteien unterschrieben...Nachbar, Nachbarin und der Vorvorbesitzer

2 Antworten

Kaufverträge über Grundstücke bedürfen grundsätzlich die Beglaubigung durch einen Notar. Das ist damals nicht erfolgt. Du hast also das Grundstück, so wie im Grundbuch festgeschrieben, erworben und und der Zaun ist so rechtmäßig. Dein Nachbar geht leer mit seiner Forderung aus. Der Nachbar kann bei Deiner Vorbesitzerin Schadensansprüche einfordern, aber nicht bei Dir.

Das Grundstück wurde schon von meinem Nachbarn abgegrenzt...auch das Stück was laut Grundbuch uns gehört...also könnten wir uns das wieder holen? Möchte keinen Streit provozieren, wir brauchen das Grundstück jetzt auch nicht und die haben dafür ja auch Geld bezahlt aber meine Nachbarn sind schon älter und falls die mal nicht mehr sind hätte ich das schon gerne wieder...

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@BoboKika

Du kannst ja dem nachbarn anbieten den Teil deines Grundstücks für 1€ im Jahr zu mieten. Aber klare Besitzverhältnisse solltest du schaffen.

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@Amado

Okay, also geht das nur übern Anwalt nehme an?

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@BoboKika

Den Mietvertrag könnt ihr grundsätzlich auch ohne Anwalt machen. Die Eigentumsverhältnisse sind m. E. relativ klar. Es gilt das, was im Grundbuch steht. Der Vertrag über das kleine Grundstück ist ohne notarielle Beglaubigung schlicht unwirksam und nicht das Papier wert, auf dem er steht.

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Da dieser Kaufvertrag nicht notariell geschlossen wurde, galt dieser nur zwischen dem damaligen Verkäufer und den Käufern!

Jedoch nicht für deren Rechtsnachfolger.

Denn Grundstücksverkäufe MÜSSEN notariell geschlossen werden.

Weil dieses ja gerade nicht gemacht wurde, wurde auch das Grundbuch, was ja der Notar veranlasst, nicht geändert.

Das Grundstück gehört euch so, wie im Grundbuch eingetragen.

Der Kaufvertrag hat für spätere Käufer/Erben KEINE Bedeutung!

Der Kaufvertrag gilt überhaupt nicht, weil nicht notariell.

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