Braucht man für den Antrag zur Witwenrente die Original Geburtsurkunde des Sohnes?

2 Antworten

Vor Eurer Hochzeit im Standesamt musstet Ihr eine neu beglaubigte Geburtsurkunde vorlegen, damit ausgeschlossen werden kann, dass einer von Euch aktuell noch verheiratet ist (z.B. im Ausland geheiratet hat). Das klingt komisch, dient aber der Rechtssicherheit.

Ich hatte mit Vollmacht meiner Mutter für sie die Witwenrente beantragt und musste u.a. das Familienstammbuch im Original vorlegen (wegen Kinder-Geburtsurkunde). Wenn man glaubhaft versichert, dass dieses Dokument nicht mehr existiert, sollte eine amtlich beglaubigte Geburtsurkunde doch ausreichen.

Man kann sich beim Standesamt jederzeit eine "neue" Ausfertigung einer Geburtsurkunde erstellen lassen.