alg1 bezug trotz antrag auf erwerbsminderungsrente und krankschreibung?

1 Antwort

Solange der Antrag auf Erwerbsminderungsrente läuft, erhältst Du in der Regel ausnahmsweise bis zur Bewilligung der Erwerbsminderungsrente bzw. maximal bis zum zeitlichen Anspruchsablauf weiterhin ALG 1.

Also schnell einen Rentenantrag stellen und keine Sorgen machen, denn solange Dein ALG I bewilligt ist, wird es dann auch gezahlt.

Steinboeckchen 
Fragesteller
 22.08.2014, 13:54

Hallo Primus, Danke für Deine Antwort. Vielleicht kannst Du mir noch weiter helfen. Das Arbeitsamt zahlt jetzt nur 6 Wochen, weil ich wieder mit der alten Diagnose, mit der ich ausgesteuert wurde, krank bin. Den Rentenantrag habe ich am 05.08.14 postalisch bekommen, kann ihn aber erst Ende September(Termin bei der DRV) abgeben. D.h. ich kann mich nicht weiter krank schreiben lassen, zumindest nicht mit derselben Diagnose. Wenn ich eine andere Krankheit habe, gibt es dann Alg1 bzw Krankengeld (trotz Aussteuerung) oder müssen zwischen beiden Krankheiten Wochen der Verfügbarkeit sein? Ich sehe langsam nicht mehr durch und möchte natürlich keinen Fehler machen und das Arbeitsamt ist nicht sehr auskunftsfreudig.

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Primus  22.08.2014, 14:08
@Steinboeckchen

Was spricht denn dagegen, wenn Du den Rentenantrag ausfüllst und ihn sofort per Post zur DRV schickst. Er gilt auch für das Arbeitsamt ab Tag der Antragstellung und damit wärest du aus dem Schneider.

Sollten beim Ausfüllen des Antrages irgendwelche Unterlagen nicht vorliegen, so kannst Du "wird nachgereicht" als Vermerk hinzufügen. Für Dich ist erst einmal der Tag der Antragstellung wichtig.

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