Bezug Alg 1 für letztes Jahr?
Hallo zusammen, ich bin nach Kündigung durch den Arbeitgeber letztes Jahr zum 06.02. arbeitslos bzw. Arbeitssuchend geworden, habe mich umgehend und fristgerecht entsprechend arbeitssuchend gemeldet alle Unterlagen wie benötigte Arbeitsbescheinigungen etc. eingereicht der Antrag auf alg 1 wurde online über die App eingereicht jedoch habe ich bis heute keinen Cent von der Agentur für Arbeit bekommen. -Ich habe damals eine Einladung erhalten der ich aufgrund von Zugangsbeschränkungen (2G) nicht nachkommen konnte, dann habe ich eine Folgeeinladung erhalten der ich durch Änderung der Umstände nachkommen konnte, diesen Termin habe ich auch wahrgenommen, zwischenzeitlich habe ich auch die Aufforderung zum Besuch einer Maßnahme erhalten der ich jedoch nicht nachgekommen bin, als ich den Berater letztes Jahr dann persönlich gesprochen habe haben wir mündlich vereinbart dass ich keine Maßnahme besuchen muss vorausgesetzt ich bewerbe mich auf von ihm zugesandte Vermittlungsvorschläge womit ich völlig einverstanden war, jedoch habe ich nach diesem Termin nichts mehr von ihm gehört weder Vermittlungsvorschläge noch irgendwelche Bewilligungen o. ä. Auf schriftliche Nachfrage wie es denn um meinen Antrag steht hieß es „man habe keinen Antrag gefunden“ Ich bin seit 24.10.22 wieder beschäftigt nun stellt sich mir die Frage ob ich für den Zeitraum in dem ich arbeitslos war ein Anspruch zusteht und dieser geltend gemacht werden kann. Außerdem wäre es interessant zu erfahren ob ich Anspruch auf Schadensersatz o. ä. habe da mir durch den Umstand auch massig Schulden entstanden sind (ich habe meine Wohnung verloren!, Verträge etc. konnten nicht gezahlt werden,…)
2 Antworten
Offensichtlich waren deine Antragsunterlagen oder die Umstände als solche nicht komplett, dass die Auszahlung des ALG1 nicht erfolgte. Inwieweit du das nachfordern kannst bzw. ob du durch Fristversäumnis keinen Anspruch mehr hast oder möglicherweise durch Nachreichen von Unterlagen hier noch etwas erwirken kannst, kann dir nur dein Sachbearbeiter beim Jobcenter mitteilen.
Es ist erstaunlich, dass du deine Angelegenheiten nicht bereits in 2022 zur Zeit der Arbeitslosigkeit geregelt hast. Jetzt wird das alles ungleich schwieriger. Wenn man dir Auskunftspflichtsverletzungen nachweisen kann, gehen damit Sperrzeiten einher, die du nachträglich nicht mehr aufheben lassen kannst. Es ist auch möglich, dass du gar nichts mehr bekommst. Dann musst du die AOK aus eigener Tasche bezahlen.
Erstaunlich ist gut formuliert ich war zu dieser Zeit einer tiefen Depression verfallen durch die ich mich selber so eingeschränkt habe das es mir rückblickend erstaunlich ist das ich zu dem Termin gegangen bin (ich bin noch relativ jung, 22, arbeite seit dem 17ten Lebensjahr Vollzeit, habe mich vorher nie in solch einer Situation befunden, hatte auch keine Ahnung wo ich Hilfe herbekomme) ich weiß das klingt etwas nach Ausrede und natürlich ärgere ich mich auch unendlich über mich selber aber ich habe inzwischen soweit wieder alles im Griff es wäre eben nur interessant ob mir für den Zeitraum Geld zusteht und auch eine Krankenversicherung, theoretisch kann ich mich auch über meine Mutter familienversichern lassen wenn ihre Krankenkasse zustimmt was ja aber für einen Zeitraum in dem mir an sich Alg 1 zugestanden hat ja nicht wirklich Sinn der Sache ist.
Ich schätze, dass Du das mit der Afa wirklich selbst vermasselt hast.
Ob man bei der AOK nach so langer Zeit noch etwas erreichen kann, weiss ich nicht. Versuch es. Erste Wahl wäre natürlich die rückwirkende kostenlose Familienversicherung. Falls das nicht mehr geht, frag nach Herabsetzung des festgesetzten Beitrages auf den Mindestbeitrag von gut 200,-€. Es wurde ja offenbar der Höchstbeitrag festgesetzt, da Du die Briefe nicht beantwortet hast.
nun stellt sich mir die Frage ob ich für den Zeitraum in dem ich arbeitslos war ein Anspruch zusteht und dieser geltend gemacht werden kann.
Wenn dem AA gemäß deren Aussage ( was bedauerlicherweise relativ häufig vorkommt, dass das AA Unterlagen "verschlampt" ) keine Antragsunterlagen vorliegen, kannst Du auch keine ( rückwirkende ) Forderung geltend machen.
Hinsichtlich der Forderungen Deiner KK darfst Du Dich nicht wundern, wenn Du Dich ca. 1,25 Jahre trotz diverser an Dich gerichteter Schreiben nicht ( ausreichend ) um Deinen Versicherungsschutz gekümmert hast, dass man Dich letztendlich ,im Rahmen der sogenannten freiwilligen Weiterversicherung, zum Höchstbeitrag eingestuft hast. Sonst wären es nämlich pro Monat nur ca. 210 Euro pro Monat gewesen. Versuche zu verhandeln, ob man trotz der langen Zeit gewillt ist, die Versicherungsbeiträge nach unten zu korrigieren.
Ich kenne das bisher nur von jobcentern. Da kommt dann Monate später auch mal die Frage "warum haben Sie den Antrag nebst 20 Anlagen denn dreifach eingereicht?" Tja, weil sie ihn vorher angeblich nicht gefunden hatten...
Mit der AfA habe ich aber auch selten zu tun. Dauert halt jeweils 6 Wochen, einen eingegangenen Brief zu bearbeiten.
Ok vielen Dank, gilt das denn auch für die Krankenversicherung denn die AOK möchte über 8000€ von mir für den Zeitraum da die mich pflichtversichert hat und die kann ich da mir wie gesagt noch andere Schulden entstanden sind die ich bereits fleißig abzahle einfach nicht bezahlen nun droht mir eine Lohnpfändung durch diese :(